Hinweise zur Bodenauffüllungen auf landwirtschaftliche Flächen

    Ziel der Verwertung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen ist die Verbesserung oder Wiederherstellung von Bodenfunktionen oder die Erleichterung der Bewirtschaftung.  Auffüllmaßnahmen, die primär der Entsorgung dienen, sind nicht zulässig.

    Das Aufbringen bedarf der Genehmigung der Kreisverwaltung.  

    Das widerrechtliche Auffüllen kann entsprechende Beseitigungsverpflichtungen und ggf. auch Bußgeldverfahren zur Folge haben.


    Foto: Pixabay (Devolk)

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