Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Alzey-Worms

    Bitte beachten: Es handelt sich hier um einen Beitrag aus dem Juni 2024. Inzwischen gibt es eine Aktualisierung - siehe den aktuellen Beitrag vom 16. August 2024.

    Nachdem Mitte Juni bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau in Hessen die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt wurde, ist nun bei einem am 06.07.2024 bei Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) aufgefundenen toten Wildschwein der erste ASP-Fall in Rheinland-Pfalz diagnostiziert worden. Derzeit sind keine amtlich festgestellten Fälle im Donnersbergkreis bekannt. 

    Um eine Verbreitung des Virus und eine Einschleppung der Seuche in Hausschweinebestände zu verhindern, weisen wir Sie darauf hin, wie wichtig es ist, höchste Aufmerksamkeit auf die Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu richten. Dies gilt auch für kleine Haltungen – Defizite in der Biosicherheit können schwerwiegende Folgen für alle Schweinehalter haben.  

    Informationen für Betriebe mit Schweinehaltung  (gilt auch für die Haltung von Minipigs, Hängebauchschweinen und anderen Schweinen in Hobbyhaltung) 

    Alle Schweinehalter sind verpflichtet, die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen und die Ausbreitung von Tierseuchen zu minimieren. Das beigefügte Merkblatt zur ASP beschreibt die wichtigsten Vorgaben. Weiteres Informationsmaterial, Fragen und Antworten zur ASP sowie Rechtsgrundlagen für Schweinehalter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de/asp) und auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts  (www.fli.de).

    Wir empfehlen Ihnen dringend, zur Einschätzung Ihres Betriebs die ASP-Risikoampel (www.risikoampel.uni-vechta.de) zu nutzen. Mit Hilfe dieser Risikoampel können Sie prüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb optimal schützt.

    Unten finden Sie einen beigefügten Meldebogen, den Sie uns bitte senden, falls sich in Ihrem Betrieb Änderungen ergeben haben (Kontaktdaten, Aufgabe der Schweinehaltung, Änderung der durchschnittlichen Anzahl an Schweinen, Änderung der Haltungsform).

    Bei Fragen sollten Sie sich nicht scheuen, uns anzurufen: 06352-710-208 

    oder uns per E-Mail zu informieren:   


    Informationen für Jägerinnen und Jäger 

    Schutz der Hausschweinebestände

    - Vermeiden Sie Kontakte zu schweinehaltenden Betrieben. Mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund dürfen keine schweinehaltenden Betriebe aufgesucht werden.

    Früherkennung

    - Ein wichtiger Bestandteil ist nach wie vor die Früherkennung. Achten Sie in Ihren Revieren auf Wildschweinkadaver. Beproben Sie jeden Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschwein sowie jedes erlegte Wildschwein, das sich vor dem Schuss auffällig verhält oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist. Wenn wir dies konsequent umsetzen, haben wir eine Chance, die Krankheit frühzeitig zu erkennen und können schnellstmöglich Gegenmaßnahmen ergreifen. 

    Hygiene

    - Reinigen und desinfizieren Sie alle Gegenstände, die mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild in Kontakt gekommen sind. Da das Blut infizierter Tiere besonders ansteckend ist, sollte mit Gegenständen, die Blutkontakt hatten, besonders vorsichtig umgegangen werden.

    - Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit den Kontakt der Jagdhunde zu Fallwild und erlegten Wildschweinen. 

    - Das ASP-Virus kann durch Waschen in der Waschmaschine mit mindestens 56° C über 70 Minuten bzw. 60° C über 20 Minuten deaktiviert werden.

    - Entsorgen Sie keine Speiseabfälle im Revier, sondern für Schwarzwild unzugänglich.

    Jagdreisen

    - Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt unter anderem von Jagdreisen in ASP-Risikogebiete abzusehen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, keine erlegten Wildschweine, kein Wildbret von Wildschweinen und keine Trophäen, aus ASP-Risikogebieten in den Donnersbergkreis zu verbringen.


    Weiteres Informationsmaterial, Fragen und Antworten zur ASP sowie Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de/asp) und auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.de).

    Außerdem bitten wir Sie, uns Ihre aktuellen Kontaktdaten zukommen zu lassen, damit wir Sie schnellstmöglich informieren können. 

    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen haben oder Auffälligkeiten feststellen.



    Foto: Pixabay ambquinn

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