Konkret können Verpflichtungserklärungen nun online vorbereitet und abgegeben werden und die folgenden Anträge können online gestellt werden:
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
- Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Abteilungsleiterin Judith Mattern-Denzer und Sabine Vogler, Leiterin der Ausländerbehörde, laden alle Betroffenen dazu ein, die Online-Dienste zu nutzen: „Durch die Digitalisierung der Anträge ergeben sich nur Vorteile: Papierkram und Versandzeiten fallen weg und Antragstellerinnen und Antragsteller können den Service bequem überall und jederzeit nutzen. Eine Ausfüllhilfe unterstützt zudem beim digitalen Antragstellen und die Daten werden strukturiert übermittelt.“
Bei Fragen zur Online-Antragstellung ist es natürlich weiter möglich,
direkt mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Telefonisch erreichbar
ist die Ausländerbehörde Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr,
donnerstags zudem von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
unter der Rufnummer 06352/710-450.
Foto: Mimi Thian auf Unsplash