Gibt es
bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Donnersbergkreis
Im Donnersbergkreis
gibt es derzeit keine amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest.
Liegt
der Donnersbergkreis in einer Sperrzone auf Grund des Nachweises der
Afrikanischen Schweinepest in Hessen und den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Dürkheim?
Ja. Häufig werden im
Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verschiedene
Begriffe verwendet: Die Begriffe „Kernzone“, „Infizierte Zone“ (auch Sperrzone
II genannt) und „Pufferzone“ (auch Sperrzone I genannt) stehen im Zusammenhang
mit Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen.
Im östlichen Teil des Donnersbergkreis ist eine Pufferzone (Sperrzone I)
ausgewiesen, in der es keine amtlich bestätigten Fälle der Afrikanischen
Schweinepest gibt, aber bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden
müssen. Diese sind in der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, in der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 und in der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 nachzulesen.[ZC2]Was ist
die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Ist die
Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
Nein, Menschen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von
infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung
des Virus eine Rolle.
Ist die
Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für
andere Tiere und den Menschen ungefährlich.
Ist ASP gefährlich für meinen Hund?
Nein! Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.
Ist ASP gefährlich für Kinder, zum Beispiel beim Spaziergang?
Nein! Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Gibt es ein Jagdverbot?
Es
gibt kein absolutes Jagdverbot, aber für die Jagd in Sperrzone I gilt die
Einschränkung, dass die Durchführung von Bewegungsjagden (Drück- und
Treibjagden) verboten ist. Ausnahmen für jagdbare Wildarten (außer für
Schwarzwild) können im Einzelfall auf schriftlichen Antrag von der zuständigen
Veterinärbehörde im Benehmen mit der Jagdbehörde und der Forstbehörde genehmigt
werden.
Dürfen Drück-und Treibjagden außerhalb
der Sperrzone I stattfinden?
Ja, aber
ohne Einschränkungen sind diese nur in freien Gebieten möglich, also außerhalb
der Sperrzone I.
Gibt es Empfehlungen für
Biosicherheitsmaßnahmen bei Drückjagden?
Das
Veterinäramt empfiehlt:
- das Führen einer Teilnehmerliste zur Erfassung aller Teilnehmenden mit Angaben zur Meldeadresse, telefonischen Erreichbarkeit und dem üblichen Jagdrevier,
- die Reinigung und Desinfektion der Kleidung und aller Ausrüstungsgegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können vor und nach der Teilnahme an der Drückjagd und den Wechsel der Kleidung unmittelbar nach dem Ende der Jagd,
- den auslaufsicheren Transport der erlegten Wildschweine,
- das zentrale Aufbrechen und Ausweiden aller erlegten Wildschweine an einem vorher festgelegten Ort durch ein „Aufbrech-Team“,
- die Beprobung und separate Lagerung aller auffälligen Wildschweine (auffällig erlegt oder Auffälligkeiten beim Aufbrechen); sofern auffällige Stücke vorhanden sind, im Anschluss Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen
- die zentrale Ausgabe von Messern zum Aufbrechen der erlegten Tiere,
- die zentrale Entsorgung aller Aufbrüche an einem vorher festgelegten Ort.
Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd werden auch in einem Video des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Thüringen) anschaulich dargestellt: Biosicherheit bei der Jagd. (Der Link führt zu Youtube, wo das Video des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bereitgestellt ist.)
Welche Regelungen gelten für die Landwirtschaft? Insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Erntemaßnahmen?
Derzeit bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Ernte- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Welche Regelungen gelten für Schweinehalter (auch Halter von Hobbyschweinen)
Generell gilt, dass alle Schweinehalter, egal wie viele Schweine sie halten und zu welchem Zweck, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt des Donnersbergkreises melden müssen. Hierfür steht ein entsprechender Meldebogen zur Verfügung.
Darüber hinaus gelten in der Pufferzone (Sperrzone I) weitere Vorgaben, die der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 und der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 zu entnehmen sind.
Wie
erfolgt die Übertragung?
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen
werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren
oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine
besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen
hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos
weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten
Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar
sind.
Welche
Folgen hat es, wenn der Erreger sich weiter ausbreitet?
Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der
Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.
Was
können Bürgerinnen und Bürger tun?
Um die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite
zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine
zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig,
Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend
vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen
Fluchtreaktion führt. Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen
ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle.
Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt
werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. Wer tote
Wildschweine findet, soll dies beim zuständigen Jagdpächter oder beim Veterinäramt
melden:
Welche
Symptome zeigt ein Schwein, das an Afrikanischer Schweinepest erkrankt ist?
Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren
Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und
Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte
Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere
Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.
Foto: cottonbro Studio auf Pexels