Afrikanische Schweinepest: Häufig gestellte Fragen und Antworten

    Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Bitte beachten Sie, dass es sich hier teilweise um spezifische Antworten für den Donnersbergkreis handelt. Stand: 22.08.2024

    Weitere Informationen finden Sie auf der Überblicksseite zur ASP hier auf unserer Homepage.

    Gibt es bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Donnersbergkreis
    Im Donnersbergkreis gibt es derzeit keine amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest.

    Liegt der Donnersbergkreis in einer Sperrzone auf Grund des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Dürkheim?
    Ja. Häufig werden im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verschiedene Begriffe verwendet: Die Begriffe „Kernzone“, „Infizierte Zone“ (auch Sperrzone II genannt) und „Pufferzone“ (auch Sperrzone I genannt) stehen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen. Im östlichen Teil des Donnersbergkreis ist eine Pufferzone (Sperrzone I) ausgewiesen, in der es keine amtlich bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest gibt, aber bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Diese sind in der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, in der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 und in der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 nachzulesen.[ZC2]Was ist die Afrikanische Schweinepest?

    Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.

    Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
    Nein, Menschen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle.

    Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
    Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen ungefährlich.

    Ist ASP gefährlich für meinen Hund?
    Nein! Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.

    Ist ASP gefährlich für Kinder, zum Beispiel beim Spaziergang?
    Nein! Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar.

    Gibt es ein Jagdverbot?
    Es gibt kein absolutes Jagdverbot, aber für die Jagd in Sperrzone I gilt die Einschränkung, dass die Durchführung von Bewegungsjagden (Drück- und Treibjagden) verboten ist. Ausnahmen für jagdbare Wildarten (außer für Schwarzwild) können im Einzelfall auf schriftlichen Antrag von der zuständigen Veterinärbehörde im Benehmen mit der Jagdbehörde und der Forstbehörde genehmigt werden.

    Dürfen Drück-und Treibjagden außerhalb der Sperrzone I stattfinden?
    Ja, aber ohne Einschränkungen sind diese nur in freien Gebieten möglich, also außerhalb der Sperrzone I.

    Gibt es Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen bei Drückjagden?
    Das Veterinäramt empfiehlt:

    • das Führen einer Teilnehmerliste zur Erfassung aller Teilnehmenden mit Angaben zur Meldeadresse, telefonischen Erreichbarkeit und dem üblichen Jagdrevier,
    • die Reinigung und Desinfektion der Kleidung und aller Ausrüstungsgegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können vor und nach der Teilnahme an der Drückjagd und den Wechsel der Kleidung unmittelbar nach dem Ende der Jagd,
    • den auslaufsicheren Transport der erlegten Wildschweine,
    • das zentrale Aufbrechen und Ausweiden aller erlegten Wildschweine an einem vorher festgelegten Ort durch ein „Aufbrech-Team“,
    • die Beprobung und separate Lagerung aller auffälligen Wildschweine (auffällig erlegt oder Auffälligkeiten beim Aufbrechen); sofern auffällige Stücke vorhanden sind, im Anschluss Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen
    • die zentrale Ausgabe von Messern zum Aufbrechen der erlegten Tiere,
    • die zentrale Entsorgung aller Aufbrüche an einem vorher festgelegten Ort.

    Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd werden auch in einem Video des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Thüringen) anschaulich dargestellt: Biosicherheit bei der Jagd. (Der Link führt zu Youtube, wo das Video des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bereitgestellt ist.)

    Welche Regelungen gelten für die Landwirtschaft? Insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Erntemaßnahmen? 
    Derzeit bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Ernte- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.

    Welche Regelungen gelten für Schweinehalter (auch Halter von Hobbyschweinen)
    Generell gilt, dass alle Schweinehalter, egal wie viele Schweine sie halten und zu welchem Zweck, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt des Donnersbergkreises melden müssen. Hierfür steht ein entsprechender Meldebogen zur Verfügung. 

    Darüber hinaus gelten in der Pufferzone (Sperrzone I) weitere Vorgaben, die der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 07.08.2024, der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2024 und der 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29.10.2024 zu entnehmen sind.

    Wie erfolgt die Übertragung?
    Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

    Welche Folgen hat es, wenn der Erreger sich weiter ausbreitet?
    Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.

    Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
    Um die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim zuständigen Jagdpächter oder beim Veterinäramt melden:

    Welche Symptome zeigt ein Schwein, das an Afrikanischer Schweinepest erkrankt ist?
    Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.


    Foto: cottonbro Studio auf Pexels

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