EEG 2017
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument, um die Ziele des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor zu erreichen.
Bereits mit dem EEG 2014 wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, dieser wird nun mit dem EEG 2017 konsequent fortgeführt. Im Fokus steht hierbei die Einführung der wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe durch technologiespezifische Ausschreibungen. Das bedeutet, dass die Vergütung nicht staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Der Gesetzgeber ist hier der Meinung, „...die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden - und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen." (Quelle: Fragen und Antworten zum EEG 2017)
Eine ausführliche Zusammenfassung der Inhalte des EEG 2017 haben wir für Sie in unserem Infopapier zum EEG 2017 zusammengestellt.
Bisherige Fassungen/Änderungen des EEG 2017
Fünfte Änderung: Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 2. Februar 2018 vor.
Vierte Änderung: Das EEG 2017 wird zum 17. Juli 2017 durch das sogenannte Mieterstromgesetz viertmalig geändert.
Dritte Änderung: Das EEG 2017 wird zum 17. Juli 2017 drittmalig durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur - Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) - geändert.
Zweite Änderung: Das EEG 2017 wird zum 3. Januar 2017 durch eine rein redaktionelle Anpassung einer Verweisung geändert.
Erste Änderung: Das EEG 2017 wird zum 22. Dezember 2016 erstmalig und noch vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2017 geändert und redaktionell berichtigt.
Urfassung: Das EEG 2017 löst das EEG 2014 zum 1. Januar 2017 ab.