- Im siebten Semester ist die 16-wöchige Praxisphase vorgesehen
- Regelarbeitszeit von ca. 38 h in der Woche in einem Unternehmen (Fehl-, Feier- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage)
- Die Zulassung zur Praxisphase erfolgt auf Antrag
- Die Praxisphase ist im Teilstudienplan geregelt
Anerkennung:
- Zeugnis des Arbeitsgebers
- Vollständiger Bericht über die gesamte Praktikumsdauer
- Chronologische Zeitaufstellung (Reihenfolge wie im Bericht),
Die Vorlage für die Zeitaufstellung kann hier heruntergeladen werden.