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Freitag, 10.03.2023
Kategorie: Pressemitteilung

Vierter Runder Tisch zum Thema „Drehenthalerhof“

Gemeinsame Pressemitteilung

Am 9. März hatte Landrat Leßmeister einen weiteren Runden Tisch zum Thema „Drehenthalerhof“ organisiert, um den aktuellen Informationsaustausch zu ermöglichen und gemeinsame Strategien der Zusammenarbeit zur Bewältigung des Missstandes zu entwickeln. Mittlerweile hat sich die Lage um den Drehenthalerhof durch die Tätigkeiten zweier Betriebe zu einem Problem entwickelt, das die AnwohnerInnen immer mehr belastet. Es werden Beeinträchtigungen der Wohnsituation in diesem Ortsteil der Stadt Otterberg geschildert, die von Ruhestörung, Belastung durch Abgase und Erschütterungen durch schwere Baumaschinen bis hin zu persönlichen Bedrohungen reichen. Zudem werden immer wieder mögliche Verstöße gegen Umwelt- und Baurecht angezeigt.

Mit dieser komplexen Lage sind mittlerweile verschiedene staatliche Institutionen beschäftigt und jeweils vertreten durch deren Behördenleitungen bzw. entsprechende Beauftragte. Im Rahmen von umwelt- und baurechtlichen Belangen ist hier die Kreisverwaltung eingebunden, das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, die Stadt Otterberg als Grundstückseigentümerin, der Landesforst, die Polizei sowie die Bürgerbeauftrage des Landes als weitere Anlaufstelle für Beschwerden aus der Bevölkerung. An dem nunmehr stattgefundenen vierten Runden Tisch nahmen erstmals u. a. auch Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Besprechung teil.

Eine schnelle endgültige Lösung darf aufgrund der Vielzahl der Fälle und Verfahren sowie beteiligten Behörden, der Komplexität der Verflechtungen und der tangierten Rechtsbereiche sowie der verfahrensrechtlich einzuhaltenden Rahmenbedingungen nicht erwartet werden. Der Runde Tisch diente dem konstruktiven Informationsaustausch unter den beteiligten Behörden, wobei als Fazit der Lagebesprechung die Beteiligten auch gegenüber der Öffentlichkeit versichern, dass sie weiterhin eng und intensiv zusammenarbeiten werden und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten allen Hinweisen auf Verstöße nachgehen und sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ahnden werden.

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