Hilfe für die Ukraine
Der Landkreis Kaiserslautern und seine kommunale Familie stehen den Menschen bei, die aus ihrer ukrainischen Heimat flüchten müssen. Unterstützt durch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis und dem Einsatz unserer Hilfsorganisationen helfen wir den Menschen, die im Landkreis Kaiserslautern Zuflucht suchen.
In diesem Zusammenhang appelliert Landrat Leßmeister an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, freien Wohnraum – egal welcher Art - zentral über die Mailadresse asyl(at)kaiserslautern-kreis(dot)de an die Kreisverwaltung zu melden.
Die Kreisverwaltung koordiniert die Angebote und meldet die Unterbringungsmöglichkeiten sowohl an die Verbandsgemeinden als auch an die ADD weiter.
Der Katastrophenschutz des Landkreises hat für den Notfall Übergangsmöglichkeiten für die Unterbringung vorbereitet.
Wir bitten von Sachspenden abzusehen, wenn Bedarf besteht, werden wir gezielte Spendenaufrufe machen. Geldspenden sind über die in den Medien veröffentlichten zentralen Spendenkonten möglich, beispielsweise unter folgendem Link: Spenden: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de
Info-Hotline Ukraine Rheinland-Pfalz für Helfende und Geflüchtete aus der Ukraine: kostenfreie Rufnummer 0800 9900 660 zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fluchtaufnahme aus der Ukraine siehe:
FAQs der Landesregierung - Fragen und Antworten
FAQs der Bundesregierung - Fragen und Antworten
Kompetenzzentrum "Unbegleitete minderjährige Ausländer"
Deutsches Schulsystem erklärt in ukrainischer Sprache
Einreise von Heimtieren aus der Ukraine
Bedingungen für „Hausquarantäne“ von Heimtieren unter amtlicher Überwachung
Informationen Integrationskurs § 24 AufenthG
Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - § 24 AufenthG_D
Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - § 24 AufenthG_EN
Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - § 24 AufenthG_UK
information-people-fleeing-ukraine
SOS Meldestelle ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime
Informationen zur medizinischen Versorgung
Koordinierungsstelle für Lebensmittelhilfen
Zuflucht im Landkreis Kaiserslautern –Informationen für Betroffene:
Wenn Sie als Flüchtling aus der Ukraine im Landkreis Kaiserslautern angekommen sind und sich angemeldet haben, stellt sich die Frage nach dem weiteren Aufenthalt.
Aktuell gibt es folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie einen Asylantrag stellen wollen, wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Trier
Dasbachstraße 19
54292 Trier
Tel: +49 911 943 73340
service(at)bamf.bund(dot)de
oder
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Speyer
Spaldinger Str. 100
67346 Speyer
Tel: +49 911 943 484 90
service(at)bamf.bund(dot)de
Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage visafrei im Bundesgebiet aufhalten. Darüber hinaus besteht aktuell die Möglichkeit, sich weitere 90 Tage im Bundesgebiet aufzuhalten. Dieser Aufenthalt kann, bei Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, nach § 40 AufenthV um längstens 90 Tage verlängert werden. Im Fall der Verlängerung wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG ohne vorherige Beteiligung der ADD erteilt.
Derzeit wird im Rat der Europäischen Union ein Beschluss nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom“-Richtlinie) beraten. Mit Annahme des Beschlusses und dem Inkrafttreten infolge der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist nach gegenwärtiger Einschätzung (4. März) in 10 bis 14 Tagen zu rechnen. In der Beratung ukrainischer Staatsangehöriger soll gegebenenfalls deutlich gemacht werden, dass die Stellung eines Asylantrags die spätere Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG nicht hindert. Zu diesem Verfahren wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Information ergehen.
Die Ausländerbehörde steht diesbezüglich in engem Austausch mit dem zuständigen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
Um den ukrainischen Staatsangehörigen dies bestmöglich zu erleichtern, werden ukrainische Staatangehörige, die bereits im Inland sind und hier einen Rechtsanspruch verwirklichen, ab sofort nicht mehr auf das sonst obligatorische Visumsverfahren verwiesen. Ukrainische Staatsangehörige, die visumsfrei zu Besuch für max. 90 Tage hier sind, können ihren Aufenthalt in Deutschland um weitere 90 Tage verlängern. Die sonst dafür erforderliche Genehmigung durch die ADD ist ausgesetzt. Grundsätzlich wird empfohlen, einen Asylantrag zu stellen.
Wichtig: Für all die vorstehenden Maßnahmen müssen die Menschen im Landkreis Kaiserslautern angemeldet werden, damit die Ausländerbehörde die örtliche Zuständigkeit erlangt. Wer im Landkreis Kaiserslautern ankommt, wird daher dringend gebeten, sich bei der zuständigen Meldebehörde der Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern anzumelden.
Parallel dazu bitten wir Sie an unsere Emailadresse: auslaenderbehoerde(at)kaiserslautern-kreis(dot)de
folgende Unterlagen zu übersenden:
• Eine Passkopie von jeder Person, wenn möglich in Farbe und ggf. mit dem Einreisestempel in die Bundesrepublik
• Ihre Kontaktdaten wie Emailadresse, Handynummer, etc. und die Adresse wo Sie sich tatsächlich aufhalten, wenn von der Meldeadresse abweichend ist.
Sowie weitere Informationen:
• Wie lange können sich die Personen dort aufhalten?
• Besteht derzeit Krankenversicherungsschutz
• Besteht Bedarf auf medizinische bzw. dringende ärztliche Versorgung?
Wir prüfen dann Ihren Sachverhalt.
Bitte haben Sie dazu etwas Geduld und sehen Sie zunächst von Rückfragen ab.
Der Bundesrat hat am 08.07.2022 der Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zugestimmt. Geflüchtete aus der Ukraine können also auch über den 31.08.2022 hinaus visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten. Die Verordnung wurde allerdings dahingehend verändert, dass der visumsfreie Aufenthalt nun nur noch für 90 Tage gilt. Die geänderte Verordnung wird am 01.09.2022 in Kraft treten. Die Beschränkung des visumsfreien Aufenthalts auf 90 Tage hat zur Folge, dass all diejenigen, die sich am 01.09.2022 bereits länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, nun noch vor dem 01.09.2022 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG stellen müssen, um die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG auszulösen. Andernfalls ist der Aufenthalt ab dem 01.09.2022 unrechtmäßig. Diejenigen, die nach dem 01.09.2022 nach Deutschland einreisen, müssen binnen 90 Tagen nach Ankunft entsprechend handeln. Die Verordnung gilt nur für Personen, die bis zum 30.11.2022 nach Deutschland einreisen.
UkraineAufenthÜV - Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (gesetze-im-internet.de)
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und brauchen finanzielle Hilfe oder suchen Arbeit
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, gibt es in Kaiserslautern wie auch im
Landkreis Kaiserslautern ein großes Netzwerk an Hilfsorganisationen, an das Sie sich wenden können.
Hier exemplarisch einige Anlaufstellen :
Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.
Am Feuerwehrturm 6
66849 Landstuhl
Tel: 06371 - 92 15 33
Fax: 06371 - 92 15 20
h.gueldenfuss(at)kv-kl-land.drk(dot)de
• Caritas-Zentrum Kaiserslautern
Engelsgasse 1 in 67657 Kaiserslautern
Telefon 0631 / 36120222
caritas-zentrum.kaiserslautern(at)caritas-speyer(dot)de
• Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Kaiserslautern-Stadt e.V.
Frau Birgit Steinmann, Migrationsberatung
Barbarossastr. 27 in 67655 Kaiserslautern
Telefon 0631 - 80093 140
Claudia Khoshdel, Migrationsberatung
Barbarossastraße 27 in 67655 Kaiserslautern
Telefon 0631 - 80093 456
• Jugendmigrationsdienst (JMD) Kaiserslautern
Kohlenhofstr. 10 in 67663 Kaiserslautern
Telefon 0631 68108
JMD-Kaiserslautern(at)ib(dot)de
• Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.
Ortsgruppe Kaiserslautern
v.dederer(at)lmdr(dot)de
• Freie Evangeliums Christengemeinde Ramstein e.V.
Paul Puschalowski
Am Stutzenwald 16
66877 Ramstein-Miesenbach
info(at)fecg-ramstein(dot)de
0049-151 10211779
Auch die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. bietet in dieser besonderen Notsituation ihre Hilfe an. Es ist u.a. Unterstützung in englischer, polnischer und russischer Sprache durch entsprechende Muttersprachler im Beratungsteam möglich. Ergänzend bemüht sich das Beratungsteam bei der Anbahnung weiterer praktischer Hilfen wie Vermittlung von Unterkünften, Dolmetschern und Fahrtdiensten zu unterstützen.
Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
Gersweilerweg 14 a
67657 Kaiserslautern
Tel: 0631 3110830
kaiserslautern@krebsgesellschaft-rlp.de