DÜW - Journal Aktuell Marathon Deutsche Weinstraße Behördennummer 115 | Erste Informationen für Vertriebene aus der UkraineDie Europäische Union hat beschlossen, dass aus der Ukraine
vertriebene Personen keinen Asylantrag für einen längeren Aufenthalt
stellen müssen, sondern in einem schnelleren Verfahren sogenannten
„vorübergehenden Schutz“ , in der Bundesrepublik Deutschland nach § 24
Aufenthaltsgesetz erhalten. Bereits innerhalb der 90 Tage können Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Lebensunterhalt im Allgemeinen und medizinisch notwendige Behandlung über die Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen des derzeitigen Wohnsitzes bezogen werden. Hierzu ist eine einwohnermelderechtliche Anmeldung unter Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung sowie eines Reisepasses mit Einreisestempel (sofern vorhanden – ggfls. auch anderer Identitätsnachweis) notwendig.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (externer Link) hat ein Informationsblatt nebst Übersetzungen in drei Sprachen veröffentlicht: Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis: (09.06.2022) | Breitbandausbau im Landkreis Bürgerpreis 2021 Mobilitätsatlas RLP Bürgerinfoportal Europäische Union Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |