Erntehelfer im Kreis Bad Dürkheim gesucht

Kurzfristige Arbeitsgenehmigung beim Amt für Migration und Integration

 

Das Amt für Migration und Integration hilft bei der Einstellung von Erntehelfern. Ausländische Hilfskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung können kurzfristig die Erlaubnis bekommen, in landwirtschaftlichen Betrieben für die Ernte zu arbeiten. Dies betrifft Menschen, die sich derzeit mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder abgelaufenem Visum beziehungsweise nach Ablauf der visumsfreien Aufenthaltszeit in Deutschland aufhalten. Landwirtschaftsbetriebe und Hilfskräfte müssen sich vorab kurzfristig zusammenfinden. Die Hilfskräfte benötigen vom Betrieb eine formlose schriftliche Bestätigung, um den Antrag auf Auflagenänderung beim Amt für Migration und Integration des Landkreises Bad Dürkheim stellen zu können. Für die Koordination der Termine ist Jens Hollerith zuständig. Er ist erreichbar unter 06322/961-3109 oder Jens.Hollerith@kreis-bad-duerkheim.de .


(27.04.20)

 

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