Appell des Kreisjugendamtes an Gastronomie und Veranstalter - Straßenumzüge,
Sitzungen, Kostümpartys und Feste – die heiße Phase des Karnevals steht kurz
bevor. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in dem
Zusammenhang explizit darauf hin, dass es trotz Jubel, Trubel, Heiterkeit das Jugendschutzgesetz
auch während der tollen Karnevalstage zu beachten gilt.
Insbesondere einem unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken
an Jugendliche sollte entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von
alkoholischen Getränken, wie Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen, aber
auch an die Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu
beachten", erklärt Rebecca Stefula
vom Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres
eigenen Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen
ernst nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern.“ Das Kreisjugendamt
informiert darüber, dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei
Jugendlichen sehr beliebten Alcopops auch branntweinhaltige Alkoholika
(Schnaps, Wodka, Korn, Likör etc.) beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche
laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie
Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt
werden. Gastronomen und Veranstalter müssen außerdem darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies
Getränk angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist.
Auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte
Person (über 18 Jahre) sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei
öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten.
Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr
gesetzlich erlaubt. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei
Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch
junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das
Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre
Gesundheit zu schützen", betont Stefula.
Das Kreisjugendamt
Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz und dem Caritasverband
Koblenz e.V., gefördert und unterstützt durch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung
Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am Limit“ durch. Weitere
Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt es beim Kreisjugendamt
Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Rebecca Stefula, Tel. 0261/108-566, E-Mail: