Der „Laacher See“ wird seit jeher als Erholungsraum genutzt. Die Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes
einzuhalten sind. Neben der eindrucksvollen Seelandschaft und den diversen
Freizeitangeboten bietet der See den Besuchern einen interessanten Einblick in
die natürlichen Lebensräume seltener feuchtland- und wassergebundener
Vogelarten. Auch das Baden soll in den warmen Sommermonaten natürlich nicht zu
kurz kommen. So stellt die Liegewiese des Campingplatzes einen idealen Zugang
zu einer Abkühlung im Wasser bereit.
Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus
betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass viele
Uferbereiche des Naturschutzgebiets von Badegästen übervölkert werden. Die von
Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang
anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und
Grillplätze genutzt. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine
nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.
All diese Handlungen sind abseits der offiziell ausgewiesenen Plätze im
Naturschutzgebiet „Laacher See“ verboten. Entsprechende Hinweistafeln im
Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucher
ausdrücklich darauf hin. Die Naturschutzbehörde hofft auf das Verständnis der
Bürger für das besondere Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets „Laacher See“,
damit das Gebiet auch in Zukunft in seiner Artenvielfalt erhalten werden kann.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen
eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden
können. Ansprechpartnerin im Kreishaus ist Iris Arens von der unteren
Naturschutzbehörde, Tel. 0261/108-319.