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Beweidung von Brachflächen erlaubt

Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen - Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen ab 16. Juli brachliegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen verpflichtet sind. Hintergrund ist, dass die starke Trockenheit seit diesem Frühjahr die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Durch die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen können Futterengpässe vermieden werden. Ein Großteil der Ackerbrachen ist aktiv begrünt und bietet somit eine gute Möglichkeit, die bestehende Futterknappheit zumindest teilweise auszugleichen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen. Antragsteller aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können sich für weitere Auskünfte an Andreas Meurer vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung wenden (0261-108/252 oder ).

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