Beweidung von Brachflächen erlaubt
Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen - Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen ab 16. Juli brachliegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken
mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der
Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von sogenannten ökologischen
Vorrangflächen verpflichtet sind. Hintergrund ist, dass die starke Trockenheit seit
diesem Frühjahr die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich
erschwert. Durch die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen können Futterengpässe
vermieden werden. Ein Großteil der Ackerbrachen ist aktiv begrünt und bietet
somit eine gute Möglichkeit, die bestehende Futterknappheit zumindest teilweise
auszugleichen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen.
Antragsteller aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können sich
für weitere Auskünfte an Andreas Meurer vom Landwirtschaftsreferat der
Kreisverwaltung wenden (0261-108/252 oder ).
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