Wohngeldstelle: Landesweites System-Update führt zu vorübergehenden Einschränkungen

Ein wichtiges System-Update beim landesweit verwendeten Wohngeld-Bearbeitungsprogramm hat auch vorübergehende Auswirkungen auf die Arbeit der Wohngeldstelle des Landkreises Mayen-Koblenz. In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis voraussichtlich 6. Januar 2021 können in der Kreisverwaltung daher weder individuelle Auskünfte in Wohngeldangelegenheiten erteilt noch Dateneingaben für die Sachbearbeitung durchgeführt werden. Hintergrund ist die Einführung einer sogenannten Klimakomponente sowie von Freibeträgen für Grundrentenbezieher zum 1. Januar 2021. Entsprechend muss die Bearbeitungssoftware an die neue rechtliche Lage angepasst werden.

Durch die Einführung der Klimakomponente beim Wohngeld sollen Geringverdiener und Rentner mit geringen Altersbezügen bei den absehbar steigenden Ausgaben für Heizkosten entlastet werden. Der neu eingeführte Zuschlag zum Wohngeld orientiert sich an der Anzahl der Mitglieder eines Haushalts. Es gibt gestaffelte Zuschläge, die von monatlich 14,40 Euro für eine Einzelperson bis zu monatlich 29,40 Euro für einen fünfköpfigen Haushalt reichen. Ab der sechsten Person im Haushalt gibt es einen weiteren Zuschlag von monatlich 3,60 Euro pro Person.

Zudem sollen Rentner, die entweder Anspruch auf Grundrente haben oder den Nachweis einer Versicherungszeit von mindestens 33 Jahren erbringen können, durch eine großzügigere Freibetragsregelung verstärkt vom Wohngeld profitieren.

Ab Mitte Januar 2021 werden die Leistungsbeträge für bereits registrierte Wohngeldempfänger durch die Wohngeldstelle im Landkreis Mayen-Koblenz im Hinblick auf den Zuschlag für Heizkosten automatisch neu berechnet. Die betroffenen Wohngeldhaushalte erhalten anschließend einen neuen Leistungsbescheid. Die höheren Freibeträge für Grundrentenbezieher oder langjährige Versicherte werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt und können nicht automatisch berücksichtigt werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob er künftig Anspruch auf Wohngeld hat, kann sich unverbindlich ab dem 7. Januar 2021 an die Wohngestelle der Kreisverwaltung wenden. Die Mitarbeiter prüfen dann gerne, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Wohngeldleistungen können sowohl für Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum erbracht werden. Bezieher von anderen staatlichen Grundsicherungsleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

 

Ansprechpartner der Wohngeldstelle Mayen-Koblenz, Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zum Thema Wohngeld gibt es im Internet unter der Adresse www.kvmyk.de im Bereich Bürgerservice.

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