Kreisveterinäramt bittet Geflügelhalter um Vorsorge - Mit den Zugvögeln
und deren Vogelzug steigt das Infektionsrisiko von Wildvögeln mit dem
Geflügelpestvirus. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist auf die damit
steigende Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung nach Deutschland hin und stuft
das Risiko hierfür als sehr hoch ein. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz bittet die Geflügelhalter Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände
zu schützen und zu beobachten. „Alle Hühnerhalter, die ihre Tierhaltung noch
nicht bei uns gemeldet haben, bitten wir, dies schnellstmöglich nachzuholen“,
sagt Thomas Brunnhübner, Referatsleiter des Veterinärdienstes.
Die
klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine schwerwiegend verlaufende
Viruserkrankung bei Vögeln, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit
Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Eine
Übertragung auf den Menschen ist theoretisch möglich. Die Wahrscheinlichkeit
hierfür wird aber als gering eingestuft. Erkrankungen beim Menschen wurden noch
nicht nachgewiesen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) weist darauf hin, dass tote Tiere dennoch und um eine mögliche Verschleppung
des Erregers zu verhindern, nicht angefasst werden sollen.
Untersuchungen des FLI zufolge wurde der
Nachweis des Geflügelpestvirus Ende Oktober sowohl in mehreren Wild- als auch
Wasservögeln in deutschen Küstenregionen bestätigt. Anfang des Monats wurde das
Auftreten des Geflügelpestvirus erstmal in einer deutschen Nutzgeflügelhaltung,
nachgewiesen. In den Niederlanden wurden zahlreiche Nachweise des Virus in
Wildgeflügel und kürzlich auch zwei Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen bekannt.
Das Vereinigte Königreich meldet einen Geflügelpestausbruch in einem
Nutzgeflügelbestand.
Für das Land
Schleswig-Holstein besteht bereits seit Anfang November eine Stallpflicht für
Geflügel. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im
Wildvogelbereich erfolgt, kann eine Aufstallung von Freilandgeflügel zur
Verhinderung der Viruseinschleppung auch
in Rheinland-Pfalz und im Kreis Mayen-Koblenz angeordnet werden.
Die in den
kommenden Wochen zu erwartende hohe Dichte der Vogelpopulationen in
Rastgebieten, die durch Kälteeinbrüche noch beschleunigt wird, begünstigt die
Virusübertragung und Ausbreitung. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung des
Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Deutschland und der damit verbundenen
Gefahr für weitere Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen durch direkten
und indirekten Kontakt zu Wildvögeln wird weiterhin als hoch eingestuft. Aus
diesem Grund hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem weiteren Eintrag
und einer möglichen weiteren Verbreitung der Geflügelpestinfektionen oberste
Priorität.
Ansprechpartner
bei der Kreisverwaltung sind Thomas Brunnhübner, Tel. 0261/108-458, E-Mail: oder Dr. Dr. Katharina Jurczyk, Tel.
0261/108-705, E-Mail: