Einhalten der Kühlkette bei heißen Temperaturen besonders
wichtig - Bei den aktuell sehr heißen Tagen sind Grillabende an der Tagesordnung.
„Gerade dann ist das Einhalten der Kühlkette besonders wichtig. Auf Hygiene im
Umgang mit Lebensmitteln sollte unbedingt geachtet werden, denn auch Bakterien
haben jetzt Hochsaison“, so Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst/Lebensmittelüberwachung
im Kreishaus. „Die kulinarischen Freuden können einem sonst heftig auf den
Magen schlagen.“
Bei der sogenannten „Kühlkette“ kommt es darauf an, dass Lebensmittel bei
den vom Hersteller genannten Temperaturen transportiert und gelagert werden.
Nur bei ununterbrochener Einhaltung der Kühlkette könne der Verbraucher davon
ausgehen, ein sicheres Lebensmittel auf den Teller zu bekommen.
Es sei daher wichtig, seinen Einkauf entsprechend zu organisieren. „Ein
ausgedehnter Bummel nach dem Lebensmittelkauf schadet den im Pkw
zurückgelassenen Lebensmitteln“, so Brunnhübner. Steht das Fahrzeug in der
prallen Sonne, werden schnell Temperaturen von über 40 Grad im Innenraum
erreicht. Für den Einkauf an heißen Tagen gilt daher: Kühltasche und -akkus
mitnehmen. Nach dem Einkauf gilt: Ohne Umweg nach Hause.
Je wärmer, desto besser: Bei hohen Temperaturen fühlen sich die Bakterien
„sehr wohl“ und vermehren sich entsprechend rasch. Die Anzahl vieler Bakterien
verdoppelt sich bei diesen Temperaturen in rund 20 bis 30 Minuten und kann zum
Verderb der Lebensmittel führen, so dass sie ungenießbar würden. Gleiches gilt
natürlich auch für die Vorbereitung von Lebensmitteln für Grillabende. Die
vorbereiteten Speisen sollten direkt vom Kühlschrank auf den Grill oder den
Tisch gebracht werden.
Wie das Amt weiterhin mitteilt, können sich bei sommerlichen Temperaturen
auch krank-machende Bakterien vermehren, ohne dass dem Lebensmittel eine
Veränderung anzumerken ist. Unterbricht man die Kühlkette, sei die Gesundheit
des Verbrauchers gefährdet. Wichtig für den Verbraucher: Ein Hersteller von
Lebensmitteln gewährleistet die Sicherheit und Haltbarkeit des hergestellten
Produktes bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum nur, wenn die von ihm
angegebenen Lagerungstemperaturen tatsächlich eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt, dass Betriebe, die Lebensmittel herstellen, befördern
oder verkaufen, die Kühlketten nicht unterbrechen dürfen. Die
Lebensmittelüberwachungsbehörde beim Kreis stellt bei ihren Kontrollen vor Ort
sicher, dass diese Vorschrift eingehalten wird: „Ab dem Zeitpunkt des Kaufs ist
jedoch der Verbraucher selbst verantwortlich für einen sachgemäßen Umgang mit
Lebensmitteln“, so Brunnhübner. Brunnhübner rät daher allen Verbrauchern, im
eigenen Interesse für das Einhalten der Kühlkette zu sorgen und so einem
Lebensmittelverderb oder sogar einer möglichen Lebensmittelinfektion vorzubeugen.
Weitere Informationen gibt es unter Tel. 0261/108-458.