Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2020 stellen
Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt
Koblenz - Bis 31.
Januar 2020 können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung
und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2020 gestellt werden. Die
Antragsfrist gilt für den „Teil 2“ des Antragsverfahrens. Hier können alle
Flächen beantragt werden, die 2020 bepflanzt werden und eine Förderung im
Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Voraussetzung für eine Förderung
ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im „Teil 1“ des Antragsverfahrens
gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein
Nachmelden ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz hin.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung in Flach-
und Steil-lagen ebenso wie in Steilst- und Terrassenlagen. Daneben können
Handarbeitsmauer-steillagen und die Neuanlage von Querterrassierungen mit bis
zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden. Anträge kann man über das
Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch stellen. Hier werden
bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die
diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des
Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download
bereit.
Mehr Informationen und
Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt
es beim Landwirtschafts-referat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon
0261/108-250.
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