Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz - Anträge auf
Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
ab dem Pflanzjahr 2021 können noch bis 30. September 2020 gestellt werden. Darauf
weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Beantragt
werden müssen alle Flächen, die im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet
werden sollen und für die eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant
ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre
Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte
Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung
beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt Anfang
Dezember 2020. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen
vorgenommen werden. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt, wie in den Vorjahren,
dann die Antragstellung Teil 2.
Anträge
können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch
gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage
des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum
Download bereit.
Mehr Informationen und
Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt
es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon:
0261/108-410.