WFG fördert Marketingaufwendungen von Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel im Landkreis - In Ergänzung
der umfangreichen Unterstützungsangebote von Bund und Land fördert die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein (WFG) Marketingaufwendungen in
Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel. Subventioniert werden nur gemeinsame
Maßnahmen, einzelbetriebliche Unterstützungen sind ausgeschlossen. „Unternehmen
können sich zu einer konkreten Maßnahme zusammenschließen. Aber auch bestehende
Zusammenschlüsse wie Werbe-gemeinschaften, Stadtmarketinggesellschaften oder
touristische Kooperationen sind antragsberechtigt“, erklärt WFG-Geschäftsführer
Henning Schröder.
Der
dahinterliegende Gedanke: Bei dem Weg aus dem Lockdown sind mehr denn je
Kreativität und Werbemaßnahmen gefragt, um auf aktuelle Angebote aufmerksam zu
machen. Mit einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt die WFG Maßnahmen, die
in Zusammenhang mit dem Ende des Lockdowns stehen. Je bunter, vielfältiger und
kreativer, umso besser. „Vielleicht sogar auch branchenübergreifend in
Einzelhandel und Gastronomie. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu
einer Höhe von 7.500 Euro pro Antrag gibt die WFG dazu“, sagt Schröder. Die
Mindestinvestitionssumme liegt bei 1.000 Euro. Neben klassischen Werbeanzeigen
sind auch Agenturaufwendungen, Social-Media-Kampagnen oder Werbemittel
förderfähig.
„Der Lockdown
hat Gastronomie und Einzelhandel von Beginn an besonders hart getroffen, da
entgangene Geschäfte größtenteils nicht wieder aufgeholt werden können. Die WFG
hat auf erkennbare Lücken in der Förderkulisse reagiert und weitere Unterstützungen
für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ich hoffe, dass wir mit dem
Förderprogramm für einen Aufschwung in unserer heimischen Wirtschaft sorgen
können“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.
Die Antragsunterlagen sowie
die genauen Förderrichtlinien sind auf der Internetseite der WFG www.wfg-myk.de
zu finden. Weitere Infos gibt es per E-Mail an