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Kreisverwaltung zieht positive Bilanz nach erstem Online-Bewerbungsverfahren - Das Bewerbungsverfahren für die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt (2. Einstiegsamt) und das duale Studium zum Bachelor of Arts (3. Einstiegsamt) ist abgeschlossen. 287 Bewerbungen, davon 217 für das Studium und 70 für die Ausbildung, sind im Kreishaus eingegangen. 17 junge Menschen werden im nächsten Sommer bei der Kreisverwaltung ins Berufsleben starten. Zum ersten Mal konnte man sich von Juni bis August über die Internetseite des Kreises Mayen-Koblenz online bewerben.

„Das Online-Bewerberverfahren wurde super angenommen. Von den 287 Bewerbungen mussten nur 50 händig im System nachregistriert werden, da sie noch in Papierform eingingen. Das sollte im nächsten Jahr entfallen, da wir die Onlinebewerbung noch stärker bewerben werden“, sagt der Ausbildungsbeauftragte Stefan Heftrich, der den Prozess betreut hat. Das Verfahren selbst hat sich durch die Digitalisierung verkürzt. Der Erfassungsaufwand aus den Vorjahren mit dem Anlegen von Akten und langen Postwegen – das alles ist nicht mehr erforderlich. „Das Onlineverfahren ist eine echte Arbeitserleichterung“, freut sich Heftrich. Eine Einschränkung gab es in diesem Jahr noch: Die Berichte zur Auswertung der Daten und damit zum Vergleich der Bewerber bereiteten Probleme und sorgten an dieser Stelle für Mehraufwand. „Solche Kinderkrankheiten schrecken uns nicht ab. Wir benötigen bei der Digitalisierung eine gesunde Fehlerkultur“, betont Petra Kretzschmann, Büroleiterin in der Kreisverwaltung. „Nicht alles läuft immer direkt richtig. Man muss auch mal Fehler in Kauf nehmen, aus denen wir lernen.“

Für die nächste Bewerberphase ab Juni 2020 werden der Onlineprozess und das Auswahlverfahren nachjustiert und weiterentwickelt. Zukünftig möchte man auch den Einstellungstest im Kreishaus durch ein Onlineverfahren ersetzen. „Junge Menschen agieren tagtäglich in ihrer Onlinewelt. Wir müssen uns als Arbeitgeber darauf einstellen und neue Wege gehen“, sagt die Büroleiterin. 17 Zusagen gibt es für 2020. Diese kommen aber ganz klassisch per Brief ins Haus. „Die Bewerber möchten etwas in der Hand haben, erklärt Stefan Heftrich, „anders als im Angestelltenverhältnis gibt es für Beamtenanwärter keinen Arbeitsvertrag, sondern erst bei Ernennung im Juli 2020 eine Ernennungsurkunde.“

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