Ab sofort Hochwasser-Soforthilfen beantragen
Bis zu 3.500 Euro Soforthilfe pro betroffenem Haushalt
Ab sofort
können von der Flutkatastrophe betroffene Bürger aus dem Landkreis
Mayen-Koblenz die finanzielle Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz bei der
Kreisverwaltung beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen
ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofortige
Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus
einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere
Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe
gewährt.
Der Antrag
kann per E-Mail an oder per Post an die Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz mit dem Betreff „Hochwasser -
Soforthilfe" geschickt werden. Alle weiteren Informationen sowie den
Antrag gibt es unter www.kvmyk.de/soforthilfe.
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