Kinderfreizeitbonus: 100 Euro pro Kind für Familien mit geringem Einkommen ab August
Familien mit geringem Einkommen bekommen eine einmalige Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind. Der sogenannte
Kinderfreizeitbonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten
eingesetzt werden. Darauf weist die
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Die Zahlung geht an Familien, die auf
Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben
oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf
andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gewährt. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab
August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein
Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen
sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der
Familienkasse stellen.
Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden.
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