Neue Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen
19.02.2021
Die neueste
Absonderungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass sich
Kontaktpersonen erster Kategorie (K1-Personen) von mit dem Coronavirus
infizierten Menschen testen lassen müssen. Wichtig ist, dass der Test
unverzüglich zu erfolgen hat, nachdem die betroffene Person Kenntnis über den
Kontakt zur infizierten Person erlangt hat. Eine gesonderte Aufforderung des
Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich. Außerdem wurde der Quarantänezeitraum
für alle positiv Getesteten, deren K1-Personen auf 14 Tage festgelegt.
Eine besondere Regelung gilt für alle Infizierten, bei denen eine
Mutation nachgewiesen wurde und auch die K1-Personen, die Kontakt zu einem
Positiven mit Mutation hatten: Diese Personen müssen sich auch am Ende der
Quarantänezeit testen lassen. Nur durch einen negativen Test kann die Quarantäne
beendet werden.
Die Corona-Ambulanz in der Weiersbachhalle (In
der Weiersbach, 56727 Mayen) in Mayen hat folgende Öffnungszeiten:
Montag 11
bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag 12 bis 14
Uhr
Samstag 10
bis 12 Uhr
Die Corona-Ambulanz in Koblenz (CGM Arena, Jupp-Gauchel-Straße 10, 56075
Koblenz) ist von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
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