Auch wenn die
Bundesnotbremse für den Schul- und Kitabetrieb im Landkreis Mayen-Koblenz
voraussichtlich ab kommenden Mittwoch, 5. Mai, nicht mehr greifen sollte, wird
es in Schulen und Kitas in den Städten
Andernach, Bendorf und Mayen sowie in der Verbandsgemeinde Weißenthurm aufgrund
der Allgemeinverfügung des Landkreise vom 21. April weiterhin bis zum 12. Mai
keinen Wechselunterricht bzw. Regelbetrieb geben. Das hat die Kreisverwaltung
in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht des Landes
beschlossen. „Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Allgemeinverfügung
weiter aufrecht zu erhalten, ist die Infektionslage vor Ort. Leider müssen wir
feststellen, dass sich noch keine signifikante Verbesserung eingestellt hat und
es trotz geschlossener Einrichtungen weiterhin zu Infektionen in der
Altersgruppe der Schülerschaft kommt. Daher teile ich die Sorge des
Gesundheitsamtes, dass es bei einer zu frühen Öffnung schnell wieder zu vielen
positiven Corona-Fällen durch eine Vermischung der Schüler kommen könnte“,
begründet Landrat Dr. Alexander Saftig die Entscheidung.
Für Schulen
und Kitas in den übrigen Kommunen des Landkreises gilt folgende Regelung: Am
heutigen Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz des RKI für den Landkreis
Mayen-Koblenz den vierten Werktag in Folge unter der maßgeblichen
Notbremse-Grenze von 165. Sofern es bei dieser Entwicklung bleibt und der Wert
nach den Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch am kommenden Montag,
also am fünften Werktag in Folge, unter
dieser Grenze bleibt, werden am Mittwoch, 5. Mai, in allen Städten und
Verbandsgemeinden außer in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde
Weißenthurm, in denen die Allgemeinverfügung weiterhin gilt, die Schulen wieder
für den Wechselunterricht und die Kindertagesstätten wieder für den
Regelbetrieb geöffnet.
Unabhängig
davon wie sich der Inzidenz-Wert für den Landkreis Mayen-Koblenz über das
kommende Wochenende hinweg entwickelt, wird die Kreisverwaltung am Montag, 3.
Mai, noch einmal über die Regelung informieren, die die Bundes-Notbremse
betrifft.