Verschärfte Quarantäne-Regeln bei Omikron
Quarantäne
auch für Genesene, Geimpfte und Geboosterte
Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert über die neuen
Quarantäne-Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen mit der Omikron-Variante:
Personen,
die sich mit der Omikron-Variante des Corona-Virus infiziert haben, müssen sich
in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese darf erst beendet werden, wenn die
infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und einen
negativen PCR-Test nachweisen kann. Der Test darf frühestens an Tag 11 nach dem
ersten positiven PCR durchgeführt werden.
Enge Kontaktpersonen eines Omikron-Falles werden ebenfalls in eine
14-tägige Quarantäne versetzt. Dies gilt für Genesene, vollständig Geimpfte und
auch geboosterte Personen. Die Quarantäne beläuft sich bei Haushaltsangehörigen auf 14 Tage ab dem
Tag des durchgeführten PCR-Abstrichs der infizierten Person und bei engen
Kontaktpersonen auf 14 Tage ab dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten
Person. Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein frühestens am zwölften
Tag der Quarantäne durchgeführte PCR-Test negativ ausfällt. Ein vorzeitiges
Quarantäneende ist ausgeschlossen.
Für Schlüsselpersonal
kann sogenanntes systemrelevantes Arbeiten über den Arbeitgeber beantragt
werden. Privat besteht jedoch weiterhin Quarantänepflicht. Ziel dieser
Vorgehensweise ist die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, um
Überlastungen des Gesundheitssystems und Personalengpässe insbesondere in
Bereichen der kritischen Infrastruktur zu verhindern. Die
Verfahrensweise ist mit dem § 4 Abs. 4 der geltenden Absonderungsverordnung des
Landes abgedeckt und gilt bis zur Anpassung des Landesrechtes.
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