Systemumstellungen im Kreishaus vom 29. Dezember
bis 5. Januar
Das Wohngeld
wird zum 1. Januar 2022 erstmals bundesweit automatisch erhöht. Damit verbunden
ist die Anpassung des Bearbeitungsprogramms. Dies hat vorübergehende
Auswirkungen auf die Arbeit der Wohngeldstelle des Landkreises Mayen-Koblenz.
In der Zeit vom 29. Dezember 2021 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2022 können
in der Kreisverwaltung weder individuelle Auskünfte in Wohngeldangelegenheiten
erteilt noch Dateneingaben und Sachbearbeitung durchgeführt werden.
Vor allem ältere Menschen und
Familien sollen von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren. Durch die
Anpassung können viele Haushalte weiterhin Wohngeld beziehen, die sonst
aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicher Weise keinen Anspruch mehr gehabt
hätten. Das Wohngeld ist neben anderer staatlicher Leistungen ein wichtiges
Element um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für einkommensschwache
Haushalte zu bewältigen. Insbesondere Rentner, die einen Grundrentenzuschlag
erhalten oder zumindest 33 Jahre an Pflichtversicherungszeiten vorzuweisen
haben, profitieren von einer Freibetragsregelung. Hier lohnt es sich, mögliche
Ansprüche prüfen zu lassen.
Ab Mitte
Januar werden die Leistungsbeträge für bereits registrierte Wohngeldempfänger
durch die Wohngeldstelle des Landkreises automatisch neu berechnet. Die
betroffenen Wohngeldhaushalte erhalten anschließend einen neuen
Leistungsbescheid.
Die Kontaktdaten der Wohngeldstelle,
Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zum Thema Wohngeld gibt es
im Internet unter www.kvmyk.de .