Im Laufe des Monats März werden die
Abfallgebührenbescheide versandt und alle Mayen-Koblenzer Haushalte erhalten ihre
Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit. Der
Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst findet
man die Berechnung für die Vorauszahlung 2022, mit der alle in einem Jahr
anfallenden Fixkosten abgedeckt sind. Es folgt die individuelle Abrechnung für
das zurückliegende Jahr 2021.
Diese
beinhaltet neben den Grundgebühren auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen
der Restabfall- und Papierbehälter. Für die Nutzung des Bioabfallbehälters wird
lediglich eine Behältergebühr erhoben, mit der alle Leerungen abgegolten sind.
Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim
Restabfallbehälter wird hingegen eine Gebühr fällig. Allen Schreiben ist ein
Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf findet man Hinweise zu Rechtsgrundlagen
sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist
ein Formular, mit dem man unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue
Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich
mitteilen kann.
Lastschriftmandat erteilen
Die
Kreislaufwirtschaft bittet darum, für die Abbuchung der Abfallgebühren ein
SEPA-Mandat zu erteilen, damit die Fälligkeiten nicht versäumt werden. Das
SEPA-Mandat muss spätestens bis zum 31. März bei der Kreislaufwirtschaft
eingegangen sein, um noch für die erste Fälligkeit am 15. April berücksichtigt
werden zu können. Persönliche Vorsprachen sind lediglich nach telefonischer
Vereinbarung möglich. Bei Änderungswünschen oder sonstigen Anliegen wird darum
gebeten, die dem Gebührenbescheid beigefügte Änderungsmitteilung zu nutzen oder
per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Homepage Kontakt
mit den Kollegen der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen. Aufgrund der hohen Anzahl
der versandten Gebührenbescheide kann es telefonisch zu einer eingeschränkten
Erreichbarkeit kommen.
Mehr Infos,
alle notwendigen Formulare sowie die ab 2022 geltenden Gebühren gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de