Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt
Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Absonderung, Tests und
Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher
Antworten zu den häufigsten Fragen:
1. Was mache ich bei einem positiven
Selbsttest?
Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die
positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen Schnelltest
(PoC-Antigentest) durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen
laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen (es gibt keine Pflicht zur
Durchführung eines PCR-Tests). Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat
sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem
sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.
2. Wie lange dauert die Absonderung?
Corona-positive
Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in
Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet.
Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher
eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird
die Dauer der Isolation folgendermaßen:
Beispiel:
·
Abstrich
bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)
·
reguläres
Isolationsende: 29. März
·
Freitestung
ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit
bestand.
3. Wann erhalte ich eine
Genesenen-Bescheinigung?
Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird
automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver PoC-Test
(Schnelltest mit Zertifikat) reicht dafür nicht aus.
4. Wie lange ist diese gültig?
Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven
Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in
Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet.
Sollte die genesene Person mindestens eine Impfung haben, wird keine Genesenenbescheinigung
benötigt.
5. Wann erhalte ich eine
Quarantäne-Anordnung?
Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles
Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die
entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen
erfolgt dies aktuell mit ein paar Tagen Verzögerung. Zu beachten ist, dass ein
positives PCR-Ergebnis vom Gesundheitsamt benötigt wird, um das Schreiben
ausstellen zu können.
Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (PoC-Test), kann die
entsprechende Bescheinigung per E-Mail an , unter Beifügung des Zertifikats
über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein
Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.
6. Wer ist enge Kontaktperson? Wer
muss in Quarantäne?
Enge Kontaktpersonen sind alle Menschen, die sich länger als 10 Minuten
ohne adäquaten Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) im Nahbereich (weniger als
1,5 Meter) aufgehalten haben oder die sich mit der infizierten Person länger
als 10 Minuten im selben, nicht ausreichend belüfteten Raum, unabhängig vom
eingehaltenen Abstand, mit oder ohne adäquaten Schutz, aufgehalten haben.
7. Wer ist von der
Absonderungspflicht befreit?
·
Minderjährige
·
Personen
mit Auffrischungsimpfung (Booster)
·
frisch
vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung ist mehr als 14 Tage, aber nicht
länger als 3 Monate her)
·
frisch
genesene Kontaktpersonen (Infektion innerhalb der letzten 3 Monate)
·
genesene
Personen, die mindestens eine weitere Impfung haben
8. Wie erhalten Kontaktpersonen einen
Nachweis zur Absonderung?
Nur
Kontaktpersonen, die nicht von der Absonderungspflicht befreit sind, erhalten
Verfügungen, nachdem die positiv getestete Person dem Gesundheitsamt in einer
E-Mail an die Kontaktdaten ihrer Kontakte
übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese
und weitere Informationen zur Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info
9. Was mache ich, wenn meine
Corona-Warn-App rot ist?
Ruhe bewahren
und überlegen, mit wem der Kontakt stattgefunden haben könnte. Vor allem bei
Symptomen sollte man umgehend einen qualifizierten Schnelltest an einer Teststation
machen lassen.
10. Wo kann ich mich testen lassen?
Teststellen
findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/
Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de