Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt
Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Quarantäne, Tests und
Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher
Antworten zu den häufigsten Fragen:
1. Was mache ich bei einem positiven
Selbsttest?
Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die
positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten
PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in
einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus. Außerdem sind
diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.
2. Wie lange dauert die Absonderung?
Corona-positive
Personen sind verpflichtet sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag
der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige
Beendigung der Quarantäne ist nach Tag 5 möglich, sofern vorher eine
Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Eine Freitestung
ist nicht mehr nötig. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:
Beispiel:
- Abstrich
am 20. Juli (Tag 1)
- reguläres
Isolationsende: 29. Juli
- vorzeitige
Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück
Symptomfreiheit bestand.
3. Wann erhalte ich eine
Quarantäne-Anordnung?
Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles
Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die
entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest
mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an
, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis,
beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp
reicht nicht aus.
4. Wann erhalte ich eine
Genesenen-Bescheinigung?
Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird
automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit
Zertifikat reicht dafür nicht aus.
5. Wie lange ist diese gültig?
Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven
Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in
Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet.
Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.
6. Wo kann ich mich testen lassen?
Teststellen
findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .
7. Wie hoch sind die Kosten für einen
Corona Schnelltest in Rheinland - Pfalz
Kostenlose
Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen
Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu
lassen.
Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de