Keine telefonische Kontaktaufnahme mehr zu Infizierten, um
schnellere Bescheide
zu gewährleisten
Bislang
wurden alle Menschen im Landkreis und der Stadt Koblenz, die sich mit dem
Corona-Virus infiziert haben, telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. „Aufgrund
der dramatischen Zuspitzung der Lage und täglich hunderter neu gemeldeter Fälle
ist die bisherige Bearbeitung nicht mehr zu leisten“, sagt Gabriele Vogt, die
Leiterin des Mayen-Koblenzer Gesundheitsamtes. Damit passt das Gesundheitsamt
sein Handeln der landesweit inzwischen gängigen Vorgehensweise an. Weiterhin
erhalten positive Personen ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert
per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung eines
PCR-Tests übermittelt wurde. Der aktuell verzögerte Versand der Bescheide soll
durch die Umstellung beschleunigt werden.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Nach der
Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab
dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für 10 Tage in Isolation zu
begeben. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet,
sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie
lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.
Kontaktpersonen
erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in
einer E-Mail an die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt
hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden. Den Genesenen-Nachweis erhalten Infizierte
automatisch nach Ende ihrer 10-tägigen Quarantäne. Dieser gilt im Zeitraum von
28 Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.
Für
Rückfragen gilt:
Bei
individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden.
Bei allgemeinen Fragen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme
über die geltenden Regelungen unter www.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darüber
hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit diese per E-Mail an zu stellen. Aufgrund des aktuell
hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochentagen von 9 bis 12
Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen
beantworten. Zusätzlich wird darum gebeten, von Anrufen in den Außenstellen des
Gesundheitsamtes in Andernach, Koblenz und Mayen abzusehen, da die dortigen
Mitarbeiter nicht in die Corona-Fallbearbeitung involviert und mit andere
Aufgaben des Gesundheitsamtes befasst sind.