In Rheinland-Pfalz
treten am kommenden Samstag die vom Land beschlossenen neuen
Corona-Absonderungsregeln in Kraft. Neu dabei ist, dass Personen, die positiv
auf das Corona-Virus getestet sind, die mindestens 5-tägige häusliche
Quarantäne verlassen können, sofern sie dabei eine FFP2- oder medizinische
Maske tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die positiv getestete Person
Symptome hat oder nicht. Darauf weist das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz hin.
„Corona-positive
Personen dürfen also die häusliche Absonderung beliebig oft verlassen, sich
frei bewegen, beispielsweise zum Spazieren gehen und Einkaufen– sofern sie den
geforderten Mundschutz tragen. Die Maske müssen sie allerdings nur tragen, wenn
sie sich zusammen mit nicht positiven Menschen in Innenräumen aufhalten oder
draußen keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten
können“, erläutert Gabriele Vogt, Leiterin des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz.
Laut den neuen Corona-Absonderungsregeln in der „Landesverordnung zu
Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen“ wird
allerdings weiterhin empfohlen, dass positiv getestete Personen Kontakte
vermeiden und öffentliche Veranstaltungen nicht aufsuchen sollten. Außerdem
sollte möglichst im Homeoffice gearbeitet werden. In Schulen gilt, dass positiv
getestete Schüler und Lehrkräfte mit Symptomen zu Hause bleiben sollen.
Symptomlose Schüler sind verpflichtet zum Unterricht zu kommen, unter Beachtung
der Maskenpflicht. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin,
dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Absonderungsregeln keine
Absonderungsverfügungen und auch keine Genesungsnachweise mehr durch das
Gesundheitsamt versendet werden. Das EU-Genesenenzertifikat kann man sich gegen
Vorlage eines PCR-Testergebnisses in allen Apotheken ausstellen lassen. Die
Corona-Hotline der Kreisverwaltung bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Die neuen
Corona-Absonderungsregeln im Detail sind ab Veröffentlichung nachzulesen unter
https://corona.rlp.de/