Vom 2. bis
31. Januar können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung
und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2023 gestellt werden. Die
Antragsfrist gilt für den Teil II des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023
gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten
sollen. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz hin. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz
klassifizierten Rebsorten erfolgen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
die jetzt beantragten Flächen bereits im
Teil I des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven
Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Förderfähig
sind Maßnahmen zur Anpassung der Zeilenbreite, die Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben, ein Rebsortenwechsel sowie Maßnahmen nach durchgeführter
Bodenordnung. Daneben kann das Anlegen von Querterrassen sowie
Handarbeitsmauersteillagen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden.
Anträge
können wie üblich elektronisch über das Weininformationsportal der
Landwirtschaftskammer gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe
Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht
nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums
die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Mehr Informationen und
Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzer der Stadt Koblenz und des Landkreises
Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz: Norbert Simonis, Tel. 0261/108-410.