Weinrebe_AdobeStock_163664028

Jetzt Anträge auf Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2023 stellen

21.12.2022

Vom 2. bis 31. Januar können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil II des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil I des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. 

Förderfähig sind Maßnahmen zur Anpassung der Zeilenbreite, die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, ein Rebsortenwechsel sowie Maßnahmen nach durchgeführter Bodenordnung. Daneben kann das Anlegen von Querterrassen sowie Handarbeitsmauersteillagen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden.

Anträge können wie üblich elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.

Mehr Informationen und Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzer der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz: Norbert Simonis, Tel. 0261/108-410.

In diesem Internet-Angebot werden Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.