Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt
Koblenz
Noch bis 31. Januar
2022 können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist
gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt
werden, die 2022 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung
erhalten sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten
Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen
positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Förderfähig
sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung in Flach- und Steillagen ebenso
wie in Steilst- und Terrassenlagen. Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage
nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen
Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte. Ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.
Anträge
können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch
gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage
des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum
Download bereit.
Mehr Informationen und
Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt
es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon
0261/108-410.