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Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2022 stellen

03.01.2022

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Noch bis 31. Januar 2022 können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung in Flach- und Steillagen ebenso wie in Steilst- und Terrassenlagen. Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte. Ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon 0261/108-410.

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