Keine Quarantäne mehr für minderjährige Kontaktpersonen
04.03.2022
Das Gesundheitsamt
Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass sich ab dem 4. März Minderjährige, die
Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder
Hausstandsangehörigen hatten, nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben
müssen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich bereits
in Quarantäne befinden. Diese dürfen die Isolierung ohne zusätzliche Testung
verlassen. Sobald Symptome auftreten, ist eine sofortige Absonderung vorgeschrieben.
Hier wird die Vornahme eines zertifizierten Schnelltests empfohlen.
Die
Regelungen für Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten bleiben unverändert.
Kinder und Jugendliche, die positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen
sich weiterhin umgehend in häusliche Absonderung begeben. Nähere Informationen
gibt es auf https://www.kvmyk.de/kv_myk/Corona/.
In diesem Internet-Angebot werden Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.