Zum 1. Januar
tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz und damit die Wohngeldreform in Kraft. Die
bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes soll die gestiegenen und weiter
steigenden Energie- und Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen
abfedern. Durch eine Anpassung der Wohngeldformel mit Einführung einer
Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente wird bundesweit eine
Verdreifachung der Berechtigten von derzeit 600.000 auf zwei Millionen
Haushalte erwartet.
Von der
Wohngeldreform profitieren insbesondere die bisherigen Wohngeldhaushalte. Alle
Bürger, die einen Wohngeldbescheid haben, der einen Leistungszeitraum für das
Jahr 2023 ausweist, müssen nichts Weiteres veranlassen. Sie erhalten
voraussichtlich im Januar 2023 automatisch einen neuen Bescheid über die
erhöhten Leistungen, die dann nachgezahlt werden. Daneben dürften vom neuen
Wohngeld vor allem Alleinerziehende und Familien profitieren, wenn der
Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin im Mindestlohnbereich beschäftigt ist.
Darüber hinaus wird erwartet, dass insbesondere auch Rentner einen Vorteil aus
der Wohngeldreform ziehen.
Wer den
Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt davon ab, in welcher Gemeinde oder Stadt man
wohnt und wie hoch die dortigen Mieten sind. Denn auch hier gelten Obergrenzen.
Alle Städte und Gemeinden sind in sieben Mietstufen eingeteilt. Bis auf die
Städte Andernach, Bendorf und Mayen, die zur Mietstufe II gehören, sind alle
Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz in der Mietstufe I und somit in der
geringsten Mietstufe im Bundesgebiet verortet. Sollte sich der Mietzuschuss in
Gemeinden mit der Mietstufe III verdoppeln, ist davon auszugehen, dass sich das
Wohngeld im Landkreis Mayen-Koblenz zwischen 50 und 70 Prozent erhöht. Durch
die Ausweitung der Leistungen verschieben sich auch die
Einkommenshöchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht, nach oben.
Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Auch im
Bereich der Heizkosten wird es weitere Zuschüsse geben. Ab 2023 soll es für
einen Ein-Personen-Haushalt einmalig weitere 415 Euro geben, für zwei Personen
sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt noch einmal jeweils
100 Euro. Wichtig: Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger im ersten
Quartal 2023 automatisch überwiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass das
Wohngeld im Zeitraum vom 10. September bis 31. Dezember 2022 bezogen wurde. Ein
Antrag ist nicht nötig. Künftig soll es dann eine fixe Heizkostenkomponente als
Zuschlag auf die Miete geben.
Eine erste
Orientierung, wer zum Kreis der Berechtigten gehören könnte, bietet der
vorläufige Online-Wohngeldrechner des Bundes. Wer Hartz IV oder künftig
Bürgergeld, staatliche Grundsicherung oder Bafög bezieht, bekommt kein
Wohngeld, weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft
enthalten ist. Rund 90 Prozent der Wohngeldempfänger leben in Miete, aber auch
Eigentümerinnen und Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite und
Hauslasten bezahlen zu können. Es ist dann nicht von Mietzuschuss, sondern vom
Lastenzuschuss die Rede.
Alle
notwendigen Antragsformulare hat das Land Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/ online zur Verfügung gestellt. Für
die Stadt Bendorf und alle Verbandsgemeinden im Landkreis ist die
Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für die Bearbeitung der
Wohngeldanträge zuständig. Die Anträge können auch weiterhin bei der
Stadtverwaltung Bendorf oder in der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung
gestellt werden. Bürger der Städte Andernach und Mayen müssen sich an ihre
Stadtverwaltung wenden, da diese eigene Wohngeldstellen haben.
Zu beachten
ist, dass aufgrund der kurzfristig beschlossenen Reform das notwendige Bearbeitungsprogramm
noch nicht auf die neue Rechtslage umgestellt ist und das Team der
Wohngeldstelle noch keine validen Probeberechnungen für die Zeit ab 1. Januar
durchführen kann. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen
Wohngeldantrag liegt derzeit bei rund acht Wochen. Aufgrund der großen
Nachfrage nach Wohngeldleistungen ist trotz Verstärkung des Wohngeldteams damit
zu rechnen, dass die Bearbeitungszeit im neuen Jahr ansteigt.
Die Wohngeldstelle des
Landkreises erreichen Sie unter der Anschrift . Weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
unter www.kvmyk.de.