Im laufenden
Jahr ist die Finanzierung eigener Wohnträume für viele Familien erheblich
erschwert worden, zum einen durch die eklatant gestiegenen Materialkosten in
quasi allen Gewerken, zum anderen aber auch durch die enormen Zinserhöhungen
des vergangenen Jahres. Des Sparers Freud ist des Finanzierers Leid. Umso
wichtiger ist es, sich bei einem geplanten Immobilienerwerb oder -bau umfassend
über die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der
Kommunen zu informieren. Gerade in Rheinland-Pfalz bietet die Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umfangreiche Möglichkeiten durch verschiedene
Darlehensprogramme mit Tilgungszuschüssen, eine Finanzierung zu erleichtern
beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen.
Durch
großzügige Einkommensgrenzen kommen viele Familien mit mittleren Einkünften,
auch als Doppelverdiener, in den Genuss dieser Fördermöglichkeiten.
Beispielsweise ist eine vierköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von
bis zu 83.000 Euro förderberechtigt. Leider bieten längst nicht alle
finanzierenden Institute eine umfassende Beratung über diese Möglichkeiten an.
Die Interessenten müssen sich oft selbst informieren, um eine optimale,
tragfähige Gesamtfinanzierung zu erreichen. Dabei liegen die Vorteile bei
Vorliegen der Fördervoraussetzungen klar auf der Hand:
- Zinsverbilligtes Grunddarlehen in
Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten und eventuelle Zusatzdarlehen in
Höhe von je 5 Prozent bei Vorliegen bestimmter Kriterien.
- Tilgungszuschüsse bis 7,5 Prozent der
Darlehenssumme.
- Zinssicherheit durch lange
Zinsfestschreibungen, auf Wunsch sogar bis zur vollständigen Rückzahlung.
- Eine deutlich besser tragbare
Gesamtbelastung, da auch die Restfinanzierung durch das begleitende Institut
meist günstiger wird. Dies deshalb, weil die ISB in der Regel nachrangig
besichert, das heißt ihre eigene Grundschuld hinter die Grundschuld des
Mitfinanzierers im Grundbuch eintragen lässt.
Nähere
Informationen über die Förderprogramme erhalten Interessenten direkt von der
ISB in Mainz, unter Tel. 06131/6172-1991 oder per E-Mail
oder auch von der örtlich zuständigen Verwaltung, die im Vorfeld die
Fördervoraussetzungen überprüft und auch Unterstützung bei der Beantragung
leistet. Nachstehend die Kontaktadressen, zuständig je nach Standort der
geplanten Immobilie:
- Landkreis Mayen-Koblenz: Tel.
0261/108-416, E-Mail
- Stadt Koblenz: Tel. 0261/129-3465,
E-Mail
- Stadt Mayen: Tel. 02651/88-2401,
E-Mail
- Stadt Andernach: Tel. 02632/922-240,
E-Mail
- Westerwaldkreis: Tel. 02602/124-468,
E-Mail