Die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz, der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel sowie die Verbandsgemeinde Vallendar informierten, dass Rasenschnitt nicht auf den Grünabfallsammelplatz gehört.

Rasenschnitt gehört nicht auf den Grünabfallsammelplatz

Da es zuletzt häufiger festgestellt wurde, dass Rasenschnitt auf Grünabfallsammelplätzen abgeladen wurde, gab es jüngst einen Beratungs- und Kontrolltag auf dem Grünabfallsammelplatz in Vallendar. Dabei wurden die Bürger von Mitarbeitern und Vertretern der Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz, des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel sowie der Verbandsgemeinde Vallendar ganztägig über die richtigen Entsorgungswege der Grünabfälle beraten und so für eine ordnungsgemäße und korrekte Nutzung des Grünabfallsammelplatzes sensibilisiert.

Durch den persönlichen Kontakt konnten viele Fragen rund um das Thema „Grünabfälle und ihre Entsorgung“ beantwortet werden. So wurden die Menschen darüber informiert, dass Rasenschnitt nicht auf den Grünabfallsammelplatz gehört und es verboten ist, diesen dort abzuladen. Rasenschnitt soll in Mayen-Koblenz nämlich über den Bioabfallbehälter entsorgt werden, der ganz bequem und ohne großen Aufwand am Grundstück eingesammelt wird. Durch die Entsorgung kann der Rasenschnitt so zu Dünger verarbeitet werden. Darüber hinaus ist auch eine Eigenkompostierung oder eine Entsorgung über die Containerinseln möglich.  Um eine nachhaltige und ordnungsgemäße Nutzung des Grünabfallsammelplatzes in Zukunft sicherstellen zu können, wurden den Bürgern auch Flyer mit wissenswerten Informationen rund um Grünabfälle und deren richtige Entsorgungswege zur Verfügung gestellt. Die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die Fehlnutzung der Grünabfallsammelplätze eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informationen rund um die Grünabfallsammelplätze gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de sowie in der AbfallApp MYK.

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