Regelungen bleiben zunächst bis 2. April bestehen
18.03.2022
Die Coronzahlen steigen stetig, was das Land veranlasst, weiterhin an Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens festzuhalten. Auch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hält weiter an bestehenden Maßnahmen fest und bittet zunächst bis Samstag, 2. April, folgende Regelungen zu beachten:
- Bürgerinnen und Bürger sollten für Behördengänge vorab einen Termin buchen bzw. vereinbaren.
- Weiterhin besteht Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-Maske) auf dem Flur und bei Sitzungen.
- Bitte halten Sie weiter den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
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