Die
Geflügelpest-Epidemie hat in Europa einen Höchststand erreicht. Nun ist die
hochansteckende Vogelgrippe vom Typ H5N1 auch in Rheinland-Pfalz angekommen.
Bereits im November hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) das hochansteckende
Aviäre Influenzavirus bei Wildvögeln im Westerwaldkreis und jetzt auch in einer
Rassegeflügelhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach im Kreis Neuwied
nachgewiesen. Die Folge: Eine Aufstallungspflicht und verschärfte
Biosicherheitsmaßnahmen wurde für die Verbandsgemeinde Puderbach angeordnet.
„Eine
Stallpflicht für Geflügel wurde im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Stadt
Koblenz noch nicht verfügt. Sollte sich die Lage in den Nachbarkreisen
verschärfen oder auch Fälle von Vogelgrippe in unserem Zuständigkeitsbereich
auftreten, müssen auch wir entsprechende Maßnahmen ergreifen,“ macht Landrat
Dr. Saftig deutlich.
Das
Veterinäramt Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang vorsorglich daraufhin,
dass bereits jetzt die nötigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine
tierschutzkonforme Unterbringung der Tiere bei einer Aufstallungspflicht
möglich ist. Folgende Unterbringungsmaßnahmen haben Geflügelhalter im Falle
einer Stallpflicht zu treffen:
1. Die Tiere müssen in ausreichend
großen Ställen untergebracht werden, damit auch weiterhin eine artgerechte
Bewegung möglich ist.
2. Bei der Gestaltung von
Auslaufvolieren ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln
ausgeschlossen wird, zum Beispiel, durch feste Überdachung mit Planen oder
lichtdurchlässigen Platten.
3. Den Tieren ist abwechslungsreiches
Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel kleine Stroh-,
Luzerne oder Heuballen, ganze Maiskolben, Picksteine, etc.
4. Das Futter, Einstreu und Geräte
sind vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen.
5. Ausreichende Bademöglichkeiten
sind für Wasservögel vorzuhalten.
Die Geflügelhalter sollten weiterhin
zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren
Beständen achten und jede Haltung von Geflügel beim Veterinäramt anmelden,
unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Plötzliche Tierverluste sind
umgehend bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz anzuzeigen.
Bereits im
November hat das Veterinäramt Mayen-Koblenz zahlreiche Hobbygeflügelhalter
angeschrieben und auf die unerlässliche Einrichtung und Einhaltung einer
Barriere zwischen wilden Wasservögeln und Geflügelhaltungen hingewiesen. So
sollte die Fütterung im Freien unterbleiben und der Zugang zum freien
Wasserreservoir unterbunden werden.
Hintergrund:
Als natürliches
Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die
den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.
Die für
Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch
Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und
Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden
führen kann.
Bürger sind aufgefordert, tot
aufgefundene Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige dem Veterinäramt
zu melden. Tote Tiere selbst sollten nicht berührt oder vom Fundort weggetragen
werden. Bei intensivem Kontakt mit befallenen Tieren können sich auch Menschen
anstecken. Das Risiko an einer Vogelgrippe zu erkranken, wird von den Experten
dennoch als äußerst gering eingeschätzt.