Sommerzeit
ist Gartenzeit. Mit dem häufigen Mähen des Rasens, der sich bei sommerlichen
Temperaturen bestens entwickelt, fällt auch jede Menge Rasenschnitt an. Die
Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz informiert, welche Möglichkeiten es überhaupt
zum Entsorgen von Rasenschnitt gibt.
Eine
Möglichkeit ist es, den Rasenschnitt über den Bioabfallbehälter zu entsorgen.
So kann er zu wertvollem Dünger weiterverarbeitet werden. „Wenn er zuvor in der
Sonne getrocknet wird, verliert er schnell an Volumen. Dies schafft Platz im
Bioabfallbehälter“, empfiehlt Klaus-Peter Elzer von der Kreislaufwirtschaft.
Doch wer eine große Rasenfläche besitzt, bei der entsprechend viel Rasenschnitt
anfällt, kann bei der Entsorgung über das Abfallgefäß schnell an Grenzen
stoßen. „Hier ist es ratsam, über eine größere Biotonne nachzudenken“, sagt
Elzer. Die Behälter werden im Landkreis Mayen-Koblenz alle 14 Tage geleert und
in folgenden Größen erhältlich: 40, 60, 120, 240 und 660 Liter (Container).
Grundstückseigentümer, die einen Wechsel des Behälters wünschen, können sich an
die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz wenden.
Eine weitere
Alternative ist die Nutzung des kostenpflichtigen Gartenabfallsacks (70 Liter).
Dieser eignet sich, wenn das Volumen im Bioabfallbehälter zeitweise nicht ausreicht
und ein größerer Behälter auf das ganze Jahr gesehen überdimensioniert wäre.
Der Gartenabfallsack wird gleichzeitig mit den Bioabfallbehältern abgefahren.
Daneben
bieten die zehn kreisweiten Containerinseln sowie der Wertstoffhof in
Ochtendung eine dritte Entsorgungsmöglichkeit. Hier können bis zu zwei
Kubikmeter Rasenschnitt pro Anlieferung kostenfrei abgeben werden. Eine
vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Verkaufsstellen der
Gartenabfallsäcke, die Standorte der Containerinseln sowie deren Öffnungszeiten
findet man unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de oder in der „AbfallApp MYK“.
Rasenschnitt gehört nicht auf den
Grünabfallsammelplatz
Da zuletzt
häufiger festgestellt wurde, dass Rasenschnitt auf Grünabfallsammelplätzen
abgeladen wurde, weist die Kreislaufwirtschaft nochmals darauf hin, dass dies
nicht erlaubt ist. Warum das so ist, erläutert Klaus-Peter Elzer: „Durch den
unmittelbar einsetzenden Vergärungsprozess des Rasens entsteht Silage-Wasser,
das bei Eindringen in das Erdreich zur Grundwasserverunreinigung führen kann.
Die Grünabfallsammelplätze sind für holz- und strauchartige Grünabfälle
konzipiert und können dieses Silage-Wasser nicht auffangen.“
Weitere
Informationen sowie wertvolle Tipps rund um die Abfallentsorgung gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de