Zensus 2022: Wohngebäude im Kreis werden vereinzelt in Augenschein genommen

11.11.2022

Die Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz führt ab sofort bis einschließlich 6. Januar 2023 die vom Statistischen Landesamt angeordnete sogenannte „Ersatzvornahme“ durch. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wohngebäude von außen in Augenschein nehmen und die Bewohner gegebenenfalls zum Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten befragen. „In der Regel dauert das nicht länger als ein paar Minuten. Schon jetzt sind wir dankbar für die Mitarbeit der Bürger, die uns unsere Arbeit damit sehr erleichtern“, sagt Dirk Barth, Leiter der Zensusstelle.

Für Rückfragen ist die Erhebungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz erreichbar unter Tel. 0261/108-749 oder per E-Mail an

In diesem Internet-Angebot werden Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.