Zensus 2022: Wohngebäude im Kreis werden vereinzelt in Augenschein genommen
11.11.2022
Die Zensus-Erhebungsstelle
des Landkreises Mayen-Koblenz führt ab sofort bis einschließlich 6. Januar 2023
die vom Statistischen Landesamt angeordnete sogenannte „Ersatzvornahme“ durch.
Dies bedeutet, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wohngebäude von außen in
Augenschein nehmen und die Bewohner gegebenenfalls zum Baujahr und der Anzahl
der Wohneinheiten befragen. „In der Regel dauert das nicht länger als ein paar
Minuten. Schon jetzt sind wir dankbar für die Mitarbeit der Bürger, die uns
unsere Arbeit damit sehr erleichtern“, sagt Dirk Barth, Leiter der
Zensusstelle.
Für Rückfragen ist die
Erhebungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz erreichbar unter Tel.
0261/108-749 oder per E-Mail an
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