Ab Mitte Mai werden
die Einwohner des Landkreises Mayen-Koblenz für den Zensus 2022 befragt. Beim
Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte
Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert
wird. Für die Umsetzung sucht die Kreisverwaltung aktuell noch nach
Erhebungsbeauftragten in folgenden Gemeinden: Lehmen, Niederfell, Oberfell,
Dieblich, Kobern-Gondorf, Macken, Rhens, Brey, Waldesch, Andernach, Bendorf,
Kerben, Lonnig, Rüber, Gierschnach, Kalt, Münstermaifeld, Wirschem, Mayen,
Weitersburg, Weißenthurm, Kettig, Urmitz und Kaltenengers.
Die
Interviewer erhalten für ihre Tätigkeit eine attraktive Aufwandsentschädigung,
die von der Anzahl der Befragungen, der angetroffenen Personen und weiteren
Faktoren abhängt und im Durchschnitt 800 Euro beträgt. Grundlage für die
Tätigkeit ist eine Schulung. Danach kann man sich seine Arbeitszeiten flexibel
einteilen. Vertraulichkeit steht für die Tätigkeit an oberster Stelle. Darüber
hinaus sollten die Interviewer zuverlässig agieren, selbstbewusst auftreten und
gewissenhaft arbeiten. Sie müssen volljährig sein und einen Wohnort in
Deutschland haben. Neben guten Deutschkenntnissen sind Fremdsprachenkenntnisse
von Vorteil, jedoch kein Muss. Wer sich die Tätigkeit als Interviewer beim Zensus
2022 vorstellen kann, sollte sich möglichst zeitnah unter www.kvmyk.de/zensus2022 registrieren. Dort gibt es auch weitere Informationen und
Antworten auf viele Fragen.
Das ist der Zensus 2022:
Im Rahmen des
Zensus werden im Landkreis Mayen-Koblenz sowohl an rund 5.500 Privatanschriften
als auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften die dort zum
Zensusstichtag (15. Mai 2022) wohnenden Personen erfasst. Auf diesen Grundlagen
werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden
Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben,
die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für
die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche
Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage
erzielt werden.
Der Landkreis führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen
Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine
eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur
wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche
Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen
Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig
einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die
Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die
Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Landkreis Mayen-Koblenz
rund 220 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können
mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten
der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewer
nicht notwendig. Die Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit
von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie
auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld
durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den
Auskunftspersonen als von dem Landkreis engagierte Erhebungsbeauftragte
ausweisen.
Die
Zensusdaten unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für
statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es
gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere
Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen
weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert
veröffentlicht, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Die Erhebungsstelle hat auf
ihrer Internetseite ein Informationsangebot zum Zensus 2022 eingerichtet.
Weitere Informationen findet man im Internet unter www.zensus2022.de