Infos für Corona-Infizierte

Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben Sie bestimmte Dinge zu beachten.

In Rheinland-Pfalz gelten seit 26. November die vom Land beschlossenen neuen Corona-Absonderungsregeln in Kraft. Neu dabei ist, dass Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet sind, die mindestens 5-tägige häusliche Quarantäne verlassen können, sofern sie dabei eine FFP2- oder medizinische Maske tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die positiv getestete Person Symptome hat oder nicht.

Corona-positive Personen dürfen also die häusliche Absonderung beliebig oft verlassen, sich frei bewegen, beispielsweise zum Spazieren gehen und Einkaufen– sofern sie den geforderten Mundschutz tragen. Die Maske müssen sie allerdings nur tragen, wenn sie sich zusammen mit nicht positiven Menschen in Innenräumen aufhalten oder draußen keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten können.

Laut den neuen Corona-Absonderungsregeln in der „Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen“ wird allerdings weiterhin empfohlen, dass positiv getestete Personen Kontakte vermeiden und öffentliche Veranstaltungen nicht aufsuchen sollten. Außerdem sollte möglichst im Homeoffice gearbeitet werden. In Schulen gilt, dass positiv getestete Schüler und Lehrkräfte mit Symptomen zu Hause bleiben sollen. Symptomlose Schüler sind verpflichtet zum Unterricht zu kommen, unter Beachtung der Maskenpflicht. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Absonderungsregeln keine Absonderungsverfügungen und auch keine Genesungsnachweise mehr durch das Gesundheitsamt versendet werden. Das EU-Genesenenzertifikat kann man sich gegen Vorlage eines PCR-Testergebnisses in allen Apotheken ausstellen lassen.

Die neuen Corona-Absonderungsregeln im Detail sind ab Veröffentlichung nachzulesen unter https://corona.rlp.de/

  • Wie erfahre ich, dass mein Test positiv ist?

    Sofern Sie sich in der Corona-Kompetenzzentrum Koblenz haben testen lassen, wird die Probe an das MVZ-Labor Koblenz übersandt. Das Testergebnis können Sie über die Corona-Warn-App oder die Homepage des Labors unter https://befund.labor-koblenz.de/ 

    Wenn Sie beim Hausarzt oder Krankenhaus getestet wurden, erhalten Sie von dort Ihr Testergebnis.
    Der Arzt/das Krankenhaus übermitteln dem Gesundheitsamt ausschließlich einen positiven Befund. Eine Anordnung zur häuslichen Absonderung wird nicht mehr ausgestellt.

    Wichtiger Hinweis
    Bitte erfragen Sie Ihr Testergebnis nicht über die Corona-Hotline oder das Corona-Postfach. Hier erhalten Sie keine Auskunft.
  • Was muss ich beachten, wenn ich infiziert bin?

    Hier finden Sie alle Informationen: Positiver Test - was nun? rlp.de

  • Wie erhalte ich meinen Gesenennachweis?

    Das EU-Genesenenzertifikat erhalten Sie gegen Vorlage eines PCR-Testergebnisses in allen Apotheken. Ein PoC-Schnelltest oder ein Selbsttest genügt hierfür nicht.

  • Erhalte ich eine Absonderungs-Anordnung durch das Gesundheitsamt?

    Sie erhalten keine Absonderungs-Anordnung oder eine Bescheinigung über Ihren positiven Test durch das Gesundheitsamt. Zum Nachweis Ihrer Infektion legen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber oder anderen Stellen das positive Testergebnis vor.

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