Öffentlicher Personennahverkehr
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen ist Aufgabe des Landkreises Mayen-Koblenz als Aufgabenträger
für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß §§ 4, 5 des
Nahverkehrsgesetzes RLP. Er soll eine Grundversorgung mit Verkehrsleistungen
auch in den dünn besiedelten Räumen gewährleisten. Dies gilt insbesondere für
den ÖPNV auf der Straße; für den Schienenpersonennahverkehr haben sich mehrere
Aufgabenträger in den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Nord und Süd
zusammengeschlossen, der die Aufgabenträgerschaft für die Schienenverkehre innehat.
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat sich mit den acht weiteren Landkreisen im nördlichen Rheinland-Pfalz, sowie der Stadt Koblenz im Verkehrsverbund Rhein-Mosel zusammengeschlossen. Innerhalb des Verkehrsverbundes gilt ein einheitlicher Beförderungstarif, der für die Kunden die Grundlage für ein integriertes und abgestimmtes ÖPNV-Angebot in der Region darstellt (Ein Verbund – Ein Tarif – Ein Ticket).
Seine Ziele und Rahmenvorgaben für die Entwicklung des ÖPNV legt der
Landkreis in einem Nahverkehrsplan fest. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am
16.11.2015 durch den Kreistag beschlossen. Er basiert auf dem ÖPNV-Konzept Nord des Landes Rheinland-Pfalz und beinhaltet Regelungen wie
Mindestvorgaben zur Bedienungshäufigkeit, Umsteigehäufigkeit und den
Einzugsbereichen von Haltestellen, ebenso wie Qualitätsstandards für Fahrzeuge,
Haltestellen und Fahrbetrieb.
Auf Basis dieses Nahverkehrsplans hat der Landkreis Mayen-Koblenz in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbund Rhein-Mosel das Linienkonzept 2021 erarbeitet, dessen Verkehre am 12.12.2021 starten.
Schülerbeförderung
Der Landkreis Mayen-Koblenz ist Schulwegkostenträger nach § 69 SchulG für
die in seinem Gebiet liegenden Schulen.
Diese Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen
Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und hängt insofern eng mit dem
ÖPNV-Konzept des Landkreises zusammen.