Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache




Willkommen!      

Das ist die Internet-Seite vom Sozial-Amt im Land-Kreis Mayen-Koblenz.

Die Internet-Seite vom Sozial-Amt wird in Leichte Sprache übersetzt.

Das Übersetzen in Leichte Sprache dauert lange.

Und alle Texte müssen geprüft werden.

Das macht eine Prüfgruppe bei der Rhein-Mosel-Werkstatt in Koblenz.

Deshalb finden Sie hier immer wieder neue Texte.

Sie werden nach und nach übersetzt.


Der Land-Kreis Mayen-Koblenz will Menschen mit Behinderungen unterstützen.

Deshalb gibt es im Land-Kreis eine Kreis-Behinderten-Vertretung.

Hier finden Sie die Aufgaben der Kreis-Behinderten-Vertretung.

Es gibt auch einen Behinderten-Beauftragten in der Kreis-Verwaltung.

Markus Eiden, 0261/108-154,

Der Land-Kreis Mayen-Koblenz hat eine Teil-Habe-Planung gemacht.

In dem Teil-Habe-Plan geht es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


Menschen mit Behinderungen können sich beim Sozial-Amt beraten lassen.

Das Sozial-Amt kann sagen, welche Angebote es gibt.

Diese Gespräche führen die Fall-Berater.

Menschen mit Behinderungen sollen leben können, wie sie möchten.

Man kann Geld beantragen.

Mit diesem Geld kann man sich Hilfe einkaufen.

Es gibt Eingliederungs-Hilfe und Grund-Sicherung.


Was Eingliederungs-Hilfe ist und wie man sie beantragen kann, steht hier.

Wann man Grund-Sicherung beantragen kann, steht hier. 

Alle Bilder auf dieser und den folgenden Unterseiten stammen aus "Leichte Sprache, Die Bilder", Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., 2013, 1. Auflage

















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