Grundsicherung (Leichte Sprache)


Wenn das Geld zum Leben nicht reicht, können Sie Geld beim Sozial-Amt beantragen.

Das Geld heißt Grund-Sicherung.

Mit der Grund-Sicherung können Sie Ihre Wohnung bezahlen.

Und das Essen. 

Der Antrag wird vom Sozial-Amt geprüft.

Wenn Sie auch Eingliederungs-Hilfe bekommen, stellen Sie den Antrag auf Grund-Sicherung im Sozial-Amt der Kreis-Verwaltung.


Wenn Sie noch kein Geld vom Sozial-Amt bekommen:

Stellen Sie den Antrag bei der Verbands-Gemeinde oder der Stadt.

Das ist da, wo Sie wohnen. 

Ihr Antrag wird von den Mit-Arbeitern im Sozial-Amt geprüft.

Die Namen der Mit-Arbeiter im Sozial-Amt finden Sie hier.


Sie müssen viele Unterlagen einreichen.

Zum Beispiel:

Sozial-Hilfe-Frage-Bogen

Im Sozial-Hilfe-Frage-Bogen wird alles gefragt, was das Sozial-Amt wissen muss.

Zum Beispiel, wo Sie wohnen.

Und vieles mehr.

Schweige-Pflichts-Entbindung

Die Schweige-Pflichts-Entbindung ist eine Erlaubnis für das Sozial-Amt.

Damit die Mit-Arbeiter vom Sozial-Amt mit Ärzten sprechen dürfen.Oder mit Mit-Arbeitern von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Das ist wichtig, damit die passende Hilfe für den Menschen gefunden werden kann.

Konto-Auszüge von den letzten drei Monaten

Kopien von Spar-Büchern

Miet-Vertrag


Lohn-Abrechnungen

Lohn-Abrechnungen sind Zettel vom Chef.

Auf dem Zettel steht:

So viel Geld bekommen Sie im Monat. 

Einige Unterlagen können Sie hier runter-laden.

Sie sind aber in schwerer Sprache.

Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen haben, können Sie die Mit-Arbeiter im Sozial-Amt um Hilfe fragen.


Wenn der Antrag geprüft wurde, bekommen Sie einen Brief.

Der Brief heißt in schwerer Sprache: Bescheid.

Da steht drin:

Sie bekommen Grund-Sicherung.

Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt.

Oder:

Sie bekommen keine Grund-Sicherung.

Sie bekommen kein Geld vom Sozial-Amt.

In dem Brief steht dann auch, warum Sie kein Geld bekommen.

 Mit-Arbeiter im Sozial-Amt:

Wenn Sie Fragen haben oder einen Antrag stellen wollen, können Sie hier nach einem Mit-Arbeiter im Sozial-Amt suchen.

 Schauen Sie:

Bei welchem Mit-Arbeiter steht der Buchstabe, mit dem Ihr Nach-Name beginnt?

Dort können Sie anrufen.


Es gibt auch Informationen zur Grund-Sicherung in schwerer Sprache.


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