Kommunale Teilhabeplanung

Die im Jahre 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention möchte die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und unterstützen. Auch der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz haben sich dies zum Ziel gesetzt und sich gemeinsam auf den Weg der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begeben.

Um zunächst einen Überblick darüber zu bekommen, wie Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen in der Region leben und arbeiten, aber auch, um eine Bestandsaufnahme der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe zu haben, begann dieser Prozess mit einer sogenannten Kommunalen Teilhabeplanung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Im Rahmen dieser Kommunalen Teilhabeplanung, die durch das Planungsbüro transfer aus Wittlich begleitet wurde, fanden viele Veranstaltungen und Arbeitsgruppen statt, in denen verschiedene Aspekte der Situation von Menschen mit Behinderungen in der Region beleuchtet wurde.

Seit 2013 wurde regelmäßig über den Stand der gemeinsamen Kommunalen Teilhabeplanung des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz berichtet. Die Planung beschäftigt sich mit dem Erhalt und der Förderung der Teilhabe von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben. Im Januar 2014 wurde diese Planung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes abgeschlossen.

Teil des Abschlussberichtes waren zehn Handlungsempfehlungen, die das mit der Planung beauftragte Büro transfer den Verwaltungen vorschlug. In Handlungsempfehlung (1) wurde die Erstellung eines Aktionsplanes für die Region vorgeschlagen, dem die Handlungsempfehlungen, der Landesaktionsplan und die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlagen dienen sollten. Hierzu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe Kommunale Aktionspläne gegründet.

In einem ersten Schritt trafen sich die Verwaltungen mit den Betroffenen und Angehörigen, sowie mit Akteuren der Behindertenhilfe, in sieben Sitzungen der Arbeitsgruppe Kommunale Aktionspläne. Gemeinsam erarbeitete diese Arbeitsgruppe 50 Ziele und Maßnahmen für die Region. Diese wurden in einem Aktionsplan zusammengefasst und Ende 2015 von allen politischen Gremien beschlossen.
Die Arbeit an der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen hat bereits begonnen. Derzeit wird auch eine Version des Aktionsplanes in leichter Sprache erstellt, die in den kommenden Monaten veröffentlicht werden soll. Des weiteren wird es im Herbst 2016 eine Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunale Aktionspläne geben. Dieses Treffen soll dazu dienen, einen Überblick über den Stand der Umsetzung einzelner Maßnahmen zu bekommen, andererseits soll über den Umgang mit weiteren Themen für den Aktionsplan gesprochen werden.


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