Mietwertanalyse

Die Sozialämter und das Jobcenter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Wohnkosten nur in einer angemessenen Höhe zu gewährleisten. Da die angemessene Höhe nicht weiter definiert ist, hat der Landkreis Mayen-Koblenz gemeinsam mit seinen Städten und Verbandsgemeinden eine Mietwertanalyse erstellen lassen und diese zum 1. Januar 2021 veröffentlicht. Seitdem stellt die Mietwertanalyse die Grundlage für die Bemessung zahlreicher Sozialleistungen in Mayen-Koblenz dar. Zum 1. Januar 2023 wurde die Mietwertanalyse mit einem Verbraucherindex der Marktentwicklung angepasst.

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