Die Sozialämter und das Jobcenter sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Wohnkosten nur in einer angemessenen Höhe zu gewährleisten. Da
die angemessene Höhe nicht weiter definiert ist, hat der Landkreis
Mayen-Koblenz gemeinsam mit seinen Städten und Verbandsgemeinden eine
Mietwertanalyse erstellen lassen und diese zum 1. Januar 2021 veröffentlicht.
Seitdem stellt die Mietwertanalyse die Grundlage für die Bemessung zahlreicher Sozialleistungen
in Mayen-Koblenz dar. Zum 1. Januar 2023 wurde die Mietwertanalyse mit einem
Verbraucherindex der Marktentwicklung angepasst.