Anerkennung Bildungs- und Berufsabschlüsse

Wenn Sie im Ausland einen formalen Bildungsabschluss erworben oder eine formale Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Notwendig ist eine solche Anerkennung in Berufen, die reglementiert sind, d.h. deren Ausübung an den Nachweis bestimmter formaler Qualifikationen gebunden ist. Das gilt bspw. für medizinische Berufe oder auch für Ingenieure und Ingenieurinnen.


Bei nicht reglementierten Berufen, z.B. bei Köchen und Köchinnen, ist die Berufsausübung auch ohne Qualifikationsnachweis und damit ohne eine Anerkennung möglich. Es kann aber dennoch sinnvoll sein, auch Qualifikationen in nicht reglementierten Berufen bewerten zu lassen, um es so potentiellen Arbeitgebern zu erleichtern, die Eignung eines Bewerbers besser einzuschätzen.


Kenntnisse und Fertigkeiten, die lediglich über die Berufspraxis erworben wurden, sind hingegen nicht anerkennungsfähig. In bestimmten Berufen ist es jedoch nach einer Validierung möglich, ein Zertifikat über die nonformalen Kompetenzen zu erhalten. Außerdem kann eine Externenprüfung abgelegt werden, um einen formalen Qualifikationsnachweis über den ausgeübten Beruf zu erhalten, sofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind. 


Wenn Sie einen ausländischen Bildungs- oder Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Mayen-Koblenz oder – wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen – an das Jobcenter Mayen-Koblenz. Daneben können Sie sich zum Zwecke einer Anerkennungsberatung auch an die Handwerkskammer oder an die Caritas wenden.


Bei offenen Fragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Bildungskoordination für Neuzugewanderte

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