Kinder von zugewanderten Eltern - unabhängig von ihrem rechtlichen Status - haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten oder durch eine Kindertagespflege. Das Zuständige Jugendamt stellt sicher, dass für jedes Kind rechtzeitig eine Kinderbetreuung in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.
Auch wenn der Besuch eines Kindergartens nicht verpflichtend ist, so stellt er eine sehr gute Vorbereitung auf den späteren Schulbesuch dar. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, die deutsche Sprache besser zu erlernen und erste Kontakte zu anderen Kindern, mit denen sie später eine Schule besuchen werden, zu knüpfen.
Unter Kinder, Jugendliche und & Familie können Sie nachfolgend nach einer Kindertagesstätte in der Nähe Ihres Wohnortes suchen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an uns von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.